Seerecht

Seerecht

Das Seerecht ist die Gesamtheit des für die See und ihre Nutzung geltenden Rechts. Es ist geprägt von zahlreichen Besonderheiten, die meist in der isolierten Situation auf See und im Fehlen staatlicher Souveränität auf hoher See begründet sind. Unterscheiden lässt sich privates und öffentliches Seerecht. Von Bedeutung sind insbesondere das internationale öffentliche Seerecht, welches das Seevölkerrecht bildet, im Privatrecht das Seehandelsrecht, im öffentlichen Recht das Seeverkehrsrecht, das Flaggenrecht und weitere. Daneben gibt es weitere Sonderbestimmungen, die es erlauben, von Seearbeitsrecht, Seestrafrecht und Seeprozessrecht zu sprechen.

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  • Seerecht — Seerecht, Inbegriff der auf die Seeschiffahrt bezüglichen Rechtsnormen. Das S. zerfällt, wie das Rechtssystem überhaupt (s. Privatrecht), in öffentliches und Privatrecht. Das öffentliche S. ist entweder S. eines bestimmten Staates, Seestaatsrecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Seerecht — Seerecht, der Inbegriff der Rechtsnormen, welche sich auf das gesammte Seewesen, die Benutzung des Meeres zur Schifffahrt u. den Seehandel, ingleichen auf den Seekrieg etc. beziehen. Die Quellen des S s sind im Allgemeinen dieselben, wie die des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Seerecht — Seerecht, der Inbegriff der auf Schiffahrt und Seehandel bezüglichen Rechtsnormen, sowohl die privatrechtlicher (Havarie, Bodmerei, Versicherungswesen etc.) als auch die öffentlichrechtlicher Natur. Soweit dieselben sich auf das Verhältnis… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Seerecht — Seerecht, der Inbegriff der Gesetze, welche für die Schiffahrt gelten, namentlich bei dem Seekriege. Sie sind privatrechtlicher Natur, sofern sie die Schiffahrt und den Seehandel der Angehörigen des Staats betreffen, der sie erläßt, hingegen… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Seerecht — die Gesamtheit aller fur das Seewesen und die Schifffahrt geltenden Normen des Privatrechts und des offentlichen Rechts, die die Seefahrt betreffen. Privatrecht: Das deutsche private Seerecht besteht besonders aus dem Seehandelsrecht (§§476–905… …   Maritimes Wörterbuch

  • Seerecht — das Seerecht (Oberstufe) Recht, das sich auf Hoheitsgewässer und das freie Meer erstreckt Beispiel: Nach dem Seerecht ist jedes Schiff dazu verpflichtet, einem anderen Schiff in Seenot zu helfen. Kollokation: Verstoß gegen das Seerecht …   Extremes Deutsch

  • Seerecht — See|recht 〈n. 11; unz.〉 alle für Schifffahrt u. Seewesen geltenden Vorschriften * * * See|recht, das: die Nutzung der Meere, bes. die Seeschifffahrt regelndes Recht: eine Verletzung des internationalen s. * * * Seerecht,   die Gesamtheit der… …   Universal-Lexikon

  • Seerecht von Wisby — „Datt högeste unde öldeste water recht“ gedruckt 1537 von Jürgen Richolff d. J. in Lübeck Das Seerecht von Wisby ist ein schwedischer Seerechtskodex aus dem frühen 16. Jahrhundert. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Seerecht, das — Das Seerêcht, des es, plur. die e, Gesetze, nach welchen in Vorfällen auf der See geurtheilet wird, es seyen nun Sachen, welche die Schifffahrt und die Handlung, oder den Seekrieg betreffen; wo es doch von dem ganzen Umfange oder der Sammlung… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Seerecht — See·recht das; nur Sg, Kollekt; die internationalen Gesetze, die die Schifffahrt und die Fischerei auf dem Meer regeln …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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