Flaggenrecht

Flaggenrecht

Das Flaggenrecht ist ein Begriff aus dem nationalen und internationalen Recht, das die Verwendung von nationalen und internationalen Flaggen regelt.

Inhaltsverzeichnis

Nationales Flaggenrecht

Das nationale Flaggenrecht regelt den Gebrauch der Nationalflagge, Handelsflagge und Kriegsflagge eines Staates.

Nationales Flaggenrecht in Deutschland

  • FlaggRG - Flaggenrechtsgesetz: Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe

Das Flaggenrecht schreibt auch klare Hierarchien vor. Grundsätzlich hat die Nationalflagge Vorrang vor den Flaggen der Bundesländer und der Städte. Werden mehrere Flaggen vor einem Gebäude gehisst, wird festgelegt, in welcher Reihenfolge sie zu hängen haben. Befinden sich zwei Masten vor einem Gebäude, so hängt die ranghöchste Flagge - vom Gebäude aus gesehen - rechts. Bei drei Masten hängt die ranghöchste Flagge in der Mitte.

Gemäß Abschnitt V. 2 des Beflaggungserlasses der Bundesregierung gilt bei Beflaggungen grundsätzlich folgende Reihenfolge (von der bevorzugten Stelle aus gesehen): Flaggen internationaler und überstaatlicher Organisationen – Flaggen ausländischer Staaten und anderer Hoheitsgebiet – Bundes(dienst-)flagge - Landesflagge - Gemeindeflagge.[1]

Das Flaggenrecht schreibt außerdem vor, dass Flaggen grundsätzlich nicht den Boden berühren sollen und nicht zur Dekoration zweckentfremdet werden dürfen. Außerdem dürfen keine schmutzigen oder beschädigten Flaggen gehisst werden. Die Verwendung der Bundesflagge als Hissflagge im Hochformat ist im offiziellen Gebrauch nicht zulässig. Die Dienstgebäude der obersten Behörden werden täglich beflaggt.

Grundsätzlich werden Flaggen von Behörden nur bei Tageslicht gehisst und müssen bei Dunkelheit eingeholt werden. Wird eine Flagge auf Halbmast gesetzt, muss sie zuerst zur vollen Höhe des Mastes gezogen werden und dann erst auf Halbmast herab gelassen. Beim Einholen muss die Flagge erst ganz hoch gezogen werden, bevor sie eingeholt werden kann.

Wenn im privaten Bereich Dienstflaggen mit dem Staatsemblem gehisst werden stellt dies einen Verstoß gegen das Flaggenrecht dar und kann geahnded werden. Die Bundesdienstflagge ist Symbol des Bundes und darf ausschließlich von Bundesinstitutionen verwendet werden (§ 124 OWiG). Länder, Gemeinden, Bürger und privatrechtliche Institutionen dürfen die Bundesdienstflagge genauso wenig verwenden wie ausländische Personen oder Institutionen:
Ihnen ist die Verwendung des Bundeswappens sowie des Bundesschildes und der Bundesdienstflagge untersagt. Trotzdem trifft man häufig auf Flaggen, die der Bundesdienstflagge ähneln. Die Benutzung dieser inoffiziellen Flaggenvariante wird geduldet, sofern sie ein Ausdruck nationaler Verbundenheit mit der Bundesrepublik Deutschland darstellt (z. B. bei sportlichen Großveranstaltungen).

Nationales Flaggenrecht in weiteren Staaten

In den Vereinigten Staaten sind alle öffentlichen Gebäude täglich mit der Nationalflagge beflaggt. Bei Nacht wird die Flagge eingeholt oder beleuchtet. Vor Gebäuden der einzelnen Bundesstaaten wird auch die Flagge des Bundesstaates gezeigt - allerdings immer niedriger oder kleiner als die Bundesflagge. Oft werden beide am gleichen Mast untereinander gezeigt.

Internationales Flaggenrecht

Das internationale Flaggenrecht legt die völkerrechtlichen Rechtsvorschriften fest, die sich mit der Führung einer Flagge befassen. Danach ist zum Beispiel jedes Schiff auf hoher See zur Führung einer Flagge verpflichtet. Das Völkerrecht verlangt, dass sich die Flagge eines Staates deutlich von der anderer Staaten unterscheiden muss. Dies kann durch Beizeichen (wie zum Beispiel in den Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR) oder unterschiedliche Farbtönungen (wie zum Beispiel bei den Flaggen Luxemburgs und der Niederlande) erfolgen.

Eine Verpflichtung, seine Flagge zu zeigen, besteht nur gegenüber Kriegsschiffen.

Das internationale Flaggenrecht legt auch fest, dass es bei internationalen Flaggen keine Rangordnung gibt. Nationalflaggen werden als gleichwertig angesehen. Deshalb ist am besten eine neutrale Anordnung im Kreis. Ist dies nicht möglich, werden die Flaggen entsprechend der alphabetischen Reihenfolge der Ländernamen aufgehängt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Beflaggungserlass der Bundesregierung vom 22. März 2005

Weblinks

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