- Seerecht von Wisby
-
Das Seerecht von Wisby ist ein schwedischer Seerechtskodex aus dem frühen 16. Jahrhundert.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Ursprünglich war das Wisbyer Seerecht eine weiterentwickelte und kommentierte Abschrift des flämischen Waterrechts beziehungsweise des Gotländischen Wasserrechts, welches auf der Seerechtssammlung Rôles d'Oléron, einem Seerecht der französischen Seehandelsleute des 12. und 13. Jahrhunderts, fußte. Trotz seines Namens stammt die Seerechtssammlung also ursprünglich nicht aus Wisby, sondern erhielt ihren Namen aufgrund einer 1505 in Kopenhagen gedruckten erweiterten Ausgabe.
Das Seerecht von Wisby besteht aus kasuistischen Regelungen der Rechtsverhältnisse innerhalb der Schiffsbesatzung, zwischen den Besatzungen verschiedener Schiffe sowie das Verhältnis von Reedern und Befrachtern zur Besatzung und enthielt einen Katalog von Bußbestimmungen bei Zuwiderhandlungen. Obwohl sich das Wisbyer Seerecht auf Abschriften des flämischen Waterrecht, wie den Lugements/Vonnesse de Damme (Vorhafen von Brügge) oder die Los de Westcapelle (Walcheren/Zeeland) gründete, kehrte es kombiniert mit lübischem Recht und hansischen Bearbeitungen als Waterrecht van Wisby sogar in die Niederlande zurück.
Während des 16. und 17. Jahrhundert wurde das Wisbysche Seerecht immer wieder gedruckt und in verschiedene Sprachen, wie Dänisch, Schwedisch oder Englisch übersetzt. Es blieb als übergeordnetes Recht auch 1614 nach dem Erscheinen des Hansischen Seerechts durch die Hansische Schiffsordnung in Kraft. Niederländische Übersetzungen wurden als „Zeerechten, dat is dat hoogste ende oudste Gotlandtsche Waterrecht“ noch 1695, 1697 und 1699 in Amsterdam gedruckt.
Die Bedeutung des Seerechts von Wisby ist daran zu ermessen, dass sich sein Einfluss bis in die Rechtsprechung der Neuzeit nachweisen lässt[1] und es zu den Grundlagen der Unfallversicherung zählt.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Abhandlung auf Juridica International (englisch)
- ↑ Bernhard Lachenmayr: Begutachtung in der Augenheilkunde. Springer Verlag, Berlin 2008, ISBN 3-5407-8460-8 (S. 216).
Literatur
- Heinrich Stettner: Eine Kerze für den kranken Seemann - Von den "Rôles d'Oléron" zum "Seerecht von Wisby". In: Deutsche Schiffahrt. Förderverein Deutsches Schiffahrtsmuseum e. V., Bremerhaven 1994, S. 9–12.
- Jahnke, Carsten; Graßmann, Antjekathrin (Hrsg.): Seerecht im Hanseraum des 15. Jahrhunderts. Edition und Kommentar zum Flandrischen Copiar Nr. 9. Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck. Archiv der Hansestadt, Lübeck 2003, ISBN 3-7950-0476-4.
- Carl Kaltenborn von Stachau: Grundsätze des praktischen europäischen Seerechts: besonders im Privatverkehre, mit Rücksicht auf alle wichtigeren Partikularrechte, namentlich der Norddeutschen Seestaaten, besonders Preussens und der Hansestädte, sowie Hollands, Frankreichs, Spaniens, Englands, Nordamerikas, Dänemarks, Schwedens, Russlands, etc. Zwei Bände 1851. (Google Books: Band 1; Band 2)
Weblinks
Wikisource: Datt högeste unde öldeste water recht (1537) – Quellen und VolltexteKategorien:- Rechtsgeschichte (Schweden)
- Seerechtsgeschichte
- Lübecker Rechtsgeschichte
- Lübecker Wirtschaftsgeschichte
Wikimedia Foundation.