Seifenformel

Seifenformel

Die Seifenformel diente der Ermittlung des kalkulatorischen Unternehmerlohns. Sie wurde von 1940 an in der seifenverarbeitenden Industrie angewandt. Aufgrund ihrer Schlichtheit wurde sie gern auch in anderen Branchen verwendet.

\mathrm{Kalkulatorischer~Unternehmerlohn} = 18 \cdot \sqrt{\mathrm{Umsatz}}

Die Formel ist nicht mehr zeitgemäß. Seit 1940 (RM-Zeit) haben sich die Umsatz- und Wertverhältnisse durch die Währungsreform 1948, die Euro-Umstellung (1999/2002) und die wirtschaftliche Entwicklung erheblich verändert. Verglichen mit heutigen realen Unternehmerlöhnen (vgl. BBE-Studien, Kienbaum-Gutachten) liefert die Formel zu niedrige Werte.

Die BGH-Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 6. Februar 2008, XII ZR 45/06) verbietet formelhafte Pauschalierungen des kalkulatorische Unternehmerlohnes. Sie erwartet eine individuelle Ermittlung abhängig von der Branche, der Umsatzhöhe, der Mitarbeiterzahl, der Gewinnsituation, den Anteilsverhältnissen u. a.

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  • Seifenformel — eine zuerst von der seifenverarbeitenden Industrie (Zweite DVO vom 13.5.1940 zur Anordnung über die Regelung der Preise für Seife und Waschmittel) angewandte Formel zur Errechnung des ⇡ kalkulatorischen Unternehmerlohns: 18 mal Wurzel aus Umsatz; …   Lexikon der Economics

  • Kalkulatorischer Unternehmerlohn — Der Unternehmer kann als Selbständiger kein Gehalt beziehen (er ist kein Angestellter), daher verwendet die Kostenrechnung den Begriff kalkulatorischer Unternehmerlohn. Er ist ein Ersatz für das Gehalt (inklusive aller Gehaltsnebenkosten) eines… …   Deutsch Wikipedia

  • kalkulatorischer Unternehmerlohn — Zusatzkostenart (⇡ Zusatzkosten), mit der das Entgelt für die leitende Tätigkeit der Unternehmer, die ohne feste Entlohnung sind (z.B. bei Einzelkaufleuten und Gesellschafter Geschäftsführern in Personengesellschaften), erfasst werden soll. Auch… …   Lexikon der Economics

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