- Kalkulatorischer Unternehmerlohn
-
Der Unternehmer kann als Selbständiger kein Gehalt beziehen (er ist kein Angestellter), daher verwendet die Kostenrechnung den Begriff kalkulatorischer Unternehmerlohn. Er ist ein Ersatz für das Gehalt (inklusive aller Gehaltsnebenkosten) eines sonst benötigten Geschäftsführers in einer Einzelunternehmung oder einer Personengesellschaft. Das bedeutet, dass ein Unternehmen über seine Kalkulation auch die Entlohnung für die Arbeitskraft den Unternehmensinhabers am Markt verdienen muss.
Definition
Die konkreteste Definition enthalten die Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten aus 1953 in Nr. 24 Abs.3[1]:
- "Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist unabhängig von den tatsächlichen Entnahmen des Unternehmers in der Höhe des durchschnittlichen Gehalts eines Angestellten mit gleichwertiger Tätigkeit in einem Unternehmen gleichen Standorts, gleichen Geschäftszweigs und gleicher Bedeutung oder mit Hilfe eines anderen objektiven Leistungsmaßstabs zu bemessen. Die Betriebsgröße, der Umsatz und die Zahl der in ihm tätigen Unternehmer sind zu berücksichtigen."
Moxter hat sich unter Opportunitätsaspekten mit der Problematik richtungweisend theoretisch auseinandergesetzt[1]
Der kalkulatorische Unternehmerlohn spielt bei der Unternehmensbewertung von Einzelunternehmen wie Personengesellschaften eine wesentliche wertbestimmende Rolle.
Steuerliche Bewertung
Die Thematik und Diskussion um den kalkulatorischen Unternehmerlohn ist zum 1. Januar 2009 neu entstanden. Der Steuergesetzgeber hat zum 1. Januar 2009 das Bewertungsgesetz dahin gehend geändert, indem er anstatt des sogenannten Stuttgarter Verfahrens für die Bewertung nicht notierter Anteile (i.d.R. GmbH-Anteile) nunmehr in den §§ 199 ff. BewG ein Vereinfachtes Ertragswertverfahren einführte und zwar sowohl für nicht notierte Anteile als auch für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und die freien Berufe. Die Höhe des Unternehmerlohnes wird nach der Vergütung bestimmt, die eine nicht beteiligte Geschäftsführung erhalten würde (§ 202 Abs. 1 Nr.2 Buchst. d Satz 2 BewG).
Das Verfahren der Finanzverwaltung ist ein an Vergangenheitszahlen ausgerichtetes Unternehmensbewertungsverfahren, nicht wie der IdW S1 an Zukunftserträgen.
Neu hat sich mit der Problematik Peter Knief umfassend auseinandergesetzt[2]
Die steuerliche Bewertung auch der freien Berufe (z.B. Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte u.a.) wirft bei der Praxisbewertung erhebliche Probleme auf. Die Ermittlung des kalkulatorischen Freiberufler-Lohns und auch die Praxisbewertung hat Knief ausführlich beschrieben. [3]
Anzumerken ist noch: Der BGH hat mit Urteil vom 6. Februar 2008 [4] unmissverständlich eine individuelle Ermittlung des kalkulatorischen Unternehmerlohnes verlangt.
Ziel der Berechnung eines kalkulatorischen Unternehmerlohns ist die Vergleichbarkeit der Geschäftszahlen von Unternehmen (verschiedener Rechtsformen in Benchmarking-Prozessen) und die Beantwortung der Frage, ob ein Unternehmen für den Unternehmer unter bestimmten Kriterien rentabel ist.
Die früher häufig zitierte sogenannte Seifenformel aus 1940 (für die damalige Seifenindustrie) ist betriebswirtschaftlich weder übertragbar noch haltbar.
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Moxter, Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, 2. Aufl.1983, S.176f.
- ↑ Der kalkulatorische Unternehmerlohn für Einzelunternehmer und Personengesellschafter, siehe DER BETRIEB 2010: S. 289 ff
- ↑ Für Ärzte in BM 2010/Feb. des IWW-Verlages; für Steuerberater in DStR 2008, S.1895 ff. ; für Rechtsanwälte in Anwaltsblatt 2010, Heft 2, S.97 ff.
- ↑ XXII ZR 45/06, Stbg 2008, S. 173, Tierarzturteil
Wikimedia Foundation.