- Seisachtheia
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Schuldenerlass in der griechischen Antike
Seisachtheia (gr. Schuldenerlass) ist ein Begriff aus dem antiken griechischen Recht.
Er wird vor allem verwendet im Zusammenhang mit den gesetzgeberischen Reformen, die Solon seit 594 v. Chr. in Athen durchführte. Bei der Seisachtheia ging es darum, große Bevölkerungsteile, die sich hoch verschuldet und ihren Grundbesitz belastet hatten, vor dem Abgleiten in völlige Verarmung und Sklaverei zu bewahren. Die wirtschaftspolitischen Reformen Solons stießen bei der Aristokratie Athens auf Widerstand. Es ist nicht genau bekannt, in welchem Ausmaß er sie tatsächlich durchsetzen konnte, wie sie im einzelnen beschaffen waren und wie lange sie galten.
Biblische Grundlage
In 5. Mose 15, 1-2 wird gefordert, dass jedes siebte Jahr in Israel ein sog. Schuldenerlass ausgerufen werde. Jeder Israelit soll die Darlehen, die er gegeben hat, "loslassen".
Mit diesem Konzept des Schuldenerlassen stark verbunden ist die Idee, dass der Acker nach sieben Jahren nicht bearbeitet werden, sondern brach liegen soll (Sabbatjahr). So werde Gott geehrt, wie er am Sabbat geehrt wird.
So ist das Sabbatjahr und der Schuldenerlass ein Gottesdienst, er geschieht für Gott (5. Mose 15,2). Der soziale Zweck bestand darin, dass die schlimmsten Verschuldungen abgebaut werden sollen. Das Konzept des Erlassjahres galt aber nur innerhalb des Volkes Israel. Darlehen an Ausländer behielten ihre Gültigkeit.
Auch zur Zeit Jesu kannte man dieses Konzept noch. Rabbi Hillel kritisierte allerdings, dass die Armen vor dem Erlassjahr keine Kredite mehr bekamen.
Insolvenzverfahren
Schuldenerlass kann ein Baustein innerhalb eines Insolvenzverfahrens sein. Hierbei verzichtet der Gläubiger per Vertrag auf seine Forderungen an den Schuldner.
Schuldenerlass als Mittel der Politik
Schon in der Vergangenheit wurden ganzen Ländern die Schulden erlassen. Dabei geht es nicht nur darum, dass der Gläubigerstaat von seinen Schulden befreit wird, sondern auch darum dass die Wirtschaft zwischen den Staaten sich verbessert, bzw. die Gesamtwirtschaftslage sich verbessert.
So erfuhr Deutschland im Jahr 1953 im sog. "Londoner Abkommen" eine Entschuldung; 29,7 Mrd. DM wurden der Bundesrepublik damals erlassen.
Siehe auch
Weblinks
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