- Selbstauflösungsrecht
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Das Selbstauflösungsrecht bezeichnet das Recht eines Parlamentes, sich durch eigenen Beschluss aufzulösen, um anschließend Neuwahlen zu ermöglichen.
Dieses verfassungspolitische Instrument ist in vielen Staaten verbreitet. Im deutschen Grundgesetz jedoch ist ein Selbstauflösungsrecht für den Deutschen Bundestag nicht vorgesehen, seine Schaffung ist jedoch 2005 Gegenstand der politischen Diskussion im Zusammenhang von Neuwahlen.
zu Deutschland siehe auch: Deutscher Bundestag#Repräsentationsprinzip und Selbstauflösung
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