- Parlamentsauflösung
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Eine Parlamentsauflösung führt zur vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode und zu Neuwahlen.
Inhaltsverzeichnis
Berechtigte zur Parlamentsauflösung
Parlamentsauflösung durch den Monarchen
Historisch verfügte der Monarch über das alleinige Recht, das Parlament einzuberufen, zu vertagen oder aufzulösen. Dieses Recht war zum einen der Ausdruck der Stellung des Herrschers (Monarchisches Prinzip) und zum anderen ein wirksames Instrument, um auf das Parlament Einfluss zu nehmen. Die Drohung mit der Parlamentsauflösung bewegte vielfach Parlamentarier, für Regierungsvorlagen zu stimmen.
Im Laufe der Zeit erhielten immer mehr Parlamente das Recht selbstständig (also ohne Einberufung durch den Herrscher) zusammenzukommen. Ebenfalls entfiel das Recht des Monarchen zur Parlamentsauflösung sukzessive.
Parlamentsauflösung durch die Regierung/den Präsidenten
Das Parlamentsauflösungsrecht ging in vielen Ländern auf den Präsidenten bzw. die Regierung oder den Regierungschef über. Beispiele sind Großbritannien oder Frankreich.
Parlamentsauflösung durch das Parlament
Ebenfalls weit verbreitet sind Selbstauflösungsrechte des jeweiligen Parlamentes. Ein Beispiel ist Neuseeland.
Situation in einzelnen Ländern
Deutschland
In den meisten Ländern des Deutschen Bundes wurden gemäß § 13 der Deutschen Bundesakte landständische Verfassungen eingerichtet. Diese sahen die Auflösung des Parlamentes durch den Herrscher vor. In Deutschland regelte die Bismarcksche Reichsverfassung 1871, dass zu einer Auflösung der Reichstags ein Beschluss des Bundesrates und die Zustimmung des Kaisers notwendig sei.
In der Weimarer Verfassung übernahm der Reichspräsident die Kompetenzen des Monarchen und konnte den Reichstag gemäß Artikel 25 auflösen.
Vertrauensfrage
In den Debatten um die Schaffung des Grundgesetzes war gerade diese Regelung, die in der Weimarer Republik zu Instabilität geführt hatte, ein Punkt, in dem Änderungen dringend erschienen. Daher wurde weder ein Selbstauflösungsrecht des Bundestags noch ein Auflöserecht des Bundespräsidenten geschaffen.
Die Parlamentsauflösung kann nun nur über eine Vertrauensfrage erfolgen, bei der das Parlament der Regierung das Misstrauen ausspricht.
Siehe auch: Selbstauflösungsrecht
Vereinigtes Königreich
Im Vereinigten Königreich hat der Premierminister das Recht, den Monarchen jederzeit um eine vorzeitige Auflösung des Parlamentes zu bitten. In der britischen Tradition hat die Regierung damit die Möglichkeit, die Wahl zu dem Zeitpunkt anzusetzen, der ihr am erfolgversprechendsten erscheint. Allerdings beträgt die Höchstdauer des Parlamentes seit 1911 fünf Jahre (seit dem Septennial Act von 1715 waren es sieben Jahre gewesen).
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