- Seniorität
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Seniorität (lat. senior „der Ältere“) bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch das Prinzip des Vorrangs von Personen mit höherem Lebensalter oder – im übertragenen Sinne und nicht ganz korrekt – von Personen, die länger zu einer bestimmten Gruppe gehören. Letzteres wird treffender als Prinzip der Anciennität bezeichnet.
Im Arbeitsrecht bezeichnet Seniorität die Bevorzugung aufgrund des Lebensalters bei Beförderungen oder bei der Entlohnung. Sie steht im Gegensatz zur Anciennität, die auf dem Dienstalter basiert. Ein Beispiel für das Senioritätsprinzip waren die „Lebensaltersstufen“ im BAT. Die leistungsunabhängige Besserstellung aufgrund des Lebensalters wird im Volksmund auch als Verkalkungszulage bezeichnet[1] und in der politischen Diskussion als leistungshemmend kritisiert[2].
Im Europäischen Markenrecht bezeichnet Seniorität den Vorrang einer bereits länger bestehenden nationalen Marke vor einer erst später für den Binnenmarkt der Europäischen Gemeinschaft angemeldeten Gemeinschaftsmarke. Dieser Vorrang gilt allerdings nur für das Land, in dem die nationale Marke länger besteht als die Gemeinschaftsmarke.
Quellen
- ↑ Bulmahn will Leistung honorieren, Welt Online, 24. März 1999
- ↑ Leistungsbewertung im öffentlichen Dienst in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Studie für das 48. Treffen der Abteilungsleiter des öffentlichen Dienstes der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Bundesministerium des Inneren, 2007
Weblinks
- „Die graue Revolution“ - Artikel im stern Heft 22/2006
- Elisabeth Niejahr: "Die Tricks der Beamten" in: Die Zeit Nr. 42 vom 7. Oktober 2004 (Titelseite)
- Stefan Thiel: „Die Seniorität im Europäischen Markenrecht“
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