Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite).[1]

Das Arbeitsrecht wird in jedem Staat unterschiedlich geregelt, beispielhaft:

In der Europäischen Union kommt es mit der Liberalisierung des Arbeitsmarktes zu einem staatenübergreifenden Arbeitsrecht.

Literatur

  • Bob A. Hepple (Hrsg.): International Encyclopedia of Comparative Law. Vol. XV – Labour Law.
  • R. Blanpain (Hrsg.): International Encyclopaedia for Labour Law and Industrial Relations. Kluwer Law International.
  • Henssler/Braun (Hrsg.): Arbeitsrecht in Europa. 3.Aufl., Otto Schmidt, Köln 2011, ISBN 978-3-504-42681-1.
  • Matthew W. Finkin: Comparative Labour Law. In: Mathias Reimann und Reinhard Zimmermann (Hrsg.): Oxford Handbook of Comparative Law. Oxford University Press, Oxford 2008, ISBN 978-0199535453, S. 1131–1160.

Einzelnachweise

  1. Gabler Wirtschaftslexikon online, abgerufen 14.März 2011

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