- Sicherungsarmatur
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Eine Sicherungsarmatur ist eine Armatur, welche das Trinkwasser vor Verschmutzung durch zurückfließendes Abwasser (bzw. Brauchwasser) schützt. Zurückfließen kann nur dort auftreten, wo eine Verbindung zwischen Ablauf und Trinkwasserleitung hergestellt werden kann, wie es z. B. bei Schlauchbrausen geschieht, wenn diese in das Brauchwasser fallen.
Ist eine Verbindung zwischen Brauchwasser und Trinkwasser gegeben, so kann Rückfließen entstehen, wenn
- infolge geodätischer Höhenunterschiede der Druck in der Trinkwasseranlage absinkt,
- in einem Gerät ein höherer Druck entsteht als in der zugehörigen Leitungsanlage,
- in der Trinkwasseranschlussleitung ein geringerer Druck herrscht als in der Leitungsanlage, was infolge Rohrbruch z. B. bei Bauarbeiten oder Erdverwerfungen geschehen kann, oder
- an einen Trinkwasserhahn ein Abflussrohr-Reinigungsschlauch angeschlossen wird. Hier kann ein Rohrunterbrecher eine Verunreinigung der Armatur verhindern.
Sicherunsarmaturen hängen von der Gefährdungsklasse des Trinkwassers ab und kommen entsprechend der DIN EN 1717 (ehemals DIN 1988 Teil 4) zum Einsatz.[1]
Sicherungsarmaturen, in der Reihenfolge abnehmender Trinkwassergefährdung, sind:
- freier Auslauf (sicherste Einrichtung, im engen Sinn keine Armatur, aber Sicherungseinrichtung),
- Rohrunterbrecher A1,
- Rohrtrenner EA3,
- Rohrunterbrecher A2,
- Rohrtrenner EA2,
- Systemtrenner BA, Rohrtrenner EA1,
- Sicherungskombination,
- Rückflussverhinderer und
- Rohrbelüfter der Formen C, D und E.
Sicherungsarmaturen sind nicht zu verwechseln mit Sicherheitsarmaturen, z.B einem Sicherheitsventil.
Einzelnachweise
- ↑ Tino Reinhard: Sicherungskonzept und Sicherungsarmaturen nach DIN EN 1717 in energie|wasser-praxis, Ausgabe Oktober 2008, online unter http://www.fachzeitschriften-wvgw.de/fileadmin/PDF/ewp/10_2008/ewp_102008_reinhard.pdf
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