- Gefährdungsklasse (Trinkwasser)
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Unter Gefährdungsklasse des Trinkwassers versteht man in der Haus- und Installationstechnik die mögliche Beeinträchtigung des Trinkwassers, wenn dieses infolge Rückfließens oder Rücksaugens von Brauchwasser und Abwasser in die Trinkwasserleitung verunreinigt wird. Die Gefährdungsklasse richtet sich nach der Art des zurückströmenden Stoffes und ist in der DIN EN 1717 (ehemals DIN 1988 Teil 4) festgelegt. Verhindert wird das Rückfließen mit dem Einbau von Sicherungsarmaturen.
Es gibt fünf Gefährdungsklassen.[1]
Gefährdungsarten des Trinkwassers Klasse Gefährdungsart 1 Ohne Gefährdung der Gesundheit und ohne Beeinträchtigung des Geruchs, Geschmacks oder der Farbe.
Beispiel: Erwärmtes Trinkwasser (= Brauchwasser)2 Ohne Gefährdung der Gesundheit mit Beeinträchtigung des Geruchs, Geschmacks oder der Farbe
Beispiel: Kaffee, Tee, Rostwasser.3 Mit Gefährdung der Gesundheit durch wenige giftige Stoffe
Beispiel: Glykol, Natronlauge, Heizungswasser ohne Zusatz, Kupfersulfatlösung.4 Mit Gefährdung der Gesundheit durch giftige, sehr giftige, krebserregende oder radioaktive Stoffe einhergehend mit Lebensgefahr.
Beispiele: Chemikalien, Farben, chemische Reinigung, galvanische Bäder, Insektizide.5 Mit Gefährdung der Gesundheit durch Erreger übertragbarer Krankheiten, wenn Lebensgefahr besteht.
Beispiel: Hepatitisviren, SalmonellenQuellen
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