- Siebenerausschuss
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Der Siebener Ausschuss war eine der Stationen auf dem Weg zur Frankfurter Nationalversammlung 1848/49. Er wurde durch die Heidelberger Versammlung, die am 5. März 1848 in Heidelberg zusammenkam und sich aus 51 führenden Oppositionellen zusammensetzte, auf Vorschlag von Karl Theodor Welcker, gewählt.
Auf dieser Heidelberger Versammlung wurde die Forderung nach einer nationalen Vertretung Deutschlands laut und somit die Einberufung einer Nationalversammlung beschlossen. Und um eben diese Nationalversammlung vorzubereiten, wurde der Siebener Ausschuss gewählt. Er setzte sich zusammen aus dem Frankfurter Advokat I. Binding, Heinrich von Gagern, Adam von Itzstein, Friedrich Römer, dem liberalen Gutsbesitzer Stedtman, Karl Theodor Welcker und F.J. Willich. Sie sollten Vorschläge vorbereiten hinsichtlich der Wahl und der Einrichtung einer Nationalversammlung, also die Grundlagen für die Nationalversammlung festlegen und Einladungen zu einem Vorparlament versenden. Der Siebener Ausschuss kam am 12. März 1848 in Heidelberg zusammen. Die Einladungen gingen an alle Ständemitglieder und Teilnehmer an gesetzgebenden Versammlungen in allen deutschen Ländern, Ost- und Westpreußen und Schleswig-Holstein mit eingeschlossen. Besondere Einladungen ergingen an eine bestimmte Anzahl von Männern, die zwar keine Ständemitglieder waren, aber das Vertrauen des Volkes besaßen. Itzstein, der einzige Demokrat im Ausschuss, lud „Vaterlandsfreunde“ aus seinem Bekanntenkreis nach Frankfurt ein, so z.B. Johann Jacoby, Robert Blum und Johannes Ronge. Der rheinische Gutsbesitzer Stedtmann versandte an 40 Personen, an Liberale wie an Demokraten, Einladungen zum Vorparlament.
Programm des Siebener Ausschusses der Heidelberger Versammlung (12. März 1848)
I. Ein Bundesoberhaupt mit verantwortlichen Ministern
II. Ein Senat der Einzelstaaten
III. Ein Haus des Volkes hervorgehend aus Urwahlen nach dem Maßstabe von I zu 70000
IV. Kompetenz des Bundes durch Verzichtung der Einzelstaaten auf folgende Punkte zugunsten der Zentralgewalt :
1. Ein Heerwesen
2. Eine Vertretung gegenüber dem Auslande,
3. Ein System des Handels, der Schifffahrtgesetze, des Bundeszollwesens, der Münze, Maß, Gewicht, Posten,Wasserstraßen und Eisenbahnen
4. Einheit der Zivil- und Strafgesetzgebung und des Gerichtsverfahrens. Ein Bundesgericht
5. Verbürgung der nationalen Freiheitsrechte
V. Der Beschluss der Einberufung der konstituierenden Nationalversammlung auf obige Grundlagen erfolgt durch die mit Vertrauensmännern verstärkten Bundesbehörden.
VI. Ein aus gegenwärtiger Versammlung zu wählender permanenter Ausschuss von 15 Mitgliedern ist beauftragt, die Vollziehung der Einberufung der konstituierenden Nationalversammlung zu betreiben. Wenn innerhalb vier Wochen von heute der Zusammentritt nicht erfolgt ist, so tritt diese Versammlung am 3. und 4. Mai hier wieder zusammen. Im Falle der Dringlichkeit kann der Ausschuss die Versammlung auf einen früheren Termin zusammenberufen.
Literatur
- Frank Eyck: Deutschlands große Hoffnung. Die Frankfurter Nationalversammlung 1848/49. List, München 1973, ISBN 3-471-77404-1.
- Walter Grab (Hrsg.): Die Revolution von 1848. Eine Dokumentation. Nymphenburger, München 1980, ISBN 3-485-03082-1, S. 47–48.
- Karl Jürgens: Zur Geschichte des deutschen Verfassungswerkes 1848–49. 2 Bände. Vieweg u. a., Braunschweig u. a. 1850–1857.
- Karl Obermann: Die Wahlen zur Frankfurter Nationalversammlung im Frühjahr 1848. Die Wahlvorgänge in den Staaten des Deutschen Bundes im Spiegel zeitgenössischer Quellen. Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin 1985, ISBN 3-326-00142-8, S. 13–14.
- Wilhelm Ribhegge: Das Parlament als Nation. Die Frankfurter Nationalversammlung 1848/49. Droste, Düsseldorf 1998, ISBN 3-7700-0920-7, (Droste-Taschenbücher Geschichte 920).
- Wolfram Siemann: Die deutsche Revolution von 1848/49. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1985, ISBN 3-518-11266-X, (Edition Suhrkamp 1266 = N. F. 266 Neue historische Bibliothek).
Quellen
- Roth, P.; Merck, H.: Verhandlungen des deutschen Parlaments, Frankfurt 1848, in: Quellensammlung, Bd I, Erlangen 1850, S.183 f
Kategorien:- Frankfurter Nationalversammlung
- Deutsche Geschichte (19. Jahrhundert)
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