Deutsche Nationalversammlung 1848-1849

Deutsche Nationalversammlung 1848-1849
Die Nationalversammlung in der Paulskirche

Die Frankfurter Nationalversammlung, die vom 18. Mai 1848 bis zum 31. Mai 1849 in der Frankfurter Paulskirche tagte, war das erste frei gewählte Parlament für ganz Deutschland. Ihr Zustandekommen war Bestandteil und Ergebnis der Märzrevolution in den Staaten des Deutschen Bundes.

Die Versammlung erarbeitete in langen und kontrovers geführten Debatten die auf Prinzipien der parlamentarischen Demokratie beruhende so genannte Paulskirchenverfassung. Diese Verfassung erfüllte wesentliche Forderungen der seit 1815 zum metternichschen System der Restauration in Opposition stehenden liberalen und nationalstaatlichen Bewegung aus der Zeit des Vormärz. Sie sah unter anderem einen Grundrechtekatalog vor sowie eine konstitutionelle Monarchie mit einem Erbkaiser an der Spitze.

Die Nationalversammlung und die von ihr ausgearbeitete Verfassung scheiterte an der Weigerung des preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV., die ihm angetragene Kaiserwürde anzunehmen. Wesentliche Teile des Verfassungswerkes wurden jedoch im 20. Jahrhundert zum Vorbild für die Weimarer Reichsverfassung von 1919 und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung

Napoleonische Umwälzungen und Deutscher Bund

Politische Karte des Deutschen Bundes (1815–1866) mit seinen 39 Staaten

1806 hatte Kaiser Franz II. im Zuge der napoleonischen Kriege die Krone des Heiligen Römischen Reichs niedergelegt und das Reich auf militärischen Druck Napoléon Bonapartes aufgelöst.

Nach dem Sieg Preußens, Großbritanniens, Russlands und anderer Staaten über Napoléon wurde 1815 vom Wiener Kongress mit dem Deutschen Bund ein System von nur lose miteinander verbundenen unabhängigen Staaten geschaffen, unter denen Österreich und Preußen als die mächtigsten dominierten. Dies wurde von vielen Zeitgenossen, die vor dem Hintergrund der Befreiungskriege eine nationalstaatlichere Lösung erwartet hatten, als unbefriedigende Aufteilung Deutschlands empfunden.

Neben dieser nationalstaatlichen Komponente beherrschte die Forderung nach der Gewährung von Bürgerrechten die politische Debatte. Die von der Französischen Revolution beeinflussten, Anfang des 19. Jahrhunderts durch den napoleonischen Code Civil in einigen deutschen Staaten eingeführten Bürgerrechte sowie die nach Gründung des Deutschen Bundes in einigen Staaten Deutschlands gewährten Verfassungen waren in den Jahren zwischen 1819 und 1830 durch die Karlsbader Beschlüsse und weitere restaurative Maßnahmen beschnitten worden. Für eine kurze Zeit gelang durch die in Folge der französischen Julirevolution 1830 aufgekommenen Unruhen nochmals eine Umkehr dieser Tendenz. Nach der Demonstration für Bürgerrechte und nationalstaatliche Einheit beim Hambacher Fest 1832 und dem erfolglosen Versuch einer bewaffneten Erhebung beim Frankfurter Wachensturm 1833 wurde der Druck auf die Vertreter konstitutioneller und demokratischer Ideen durch Zensur und Versammlungsverbote allerdings wieder erhöht.

Die 1840er Jahre

Mitte der 1840er Jahre gab es einen erneuten Anstieg innenpolitischer Krisen. Diese waren zum einen eine Folge der Verstärkung des deutschen Nationalbewusstseins durch die Eskalation der Schleswig-Holstein-Frage und die Errichtung von Bundesfestungen in Rastatt und Ulm. Zum anderen führten mehrere Missernten in einigen Landstrichen zu Hungerunruhen. Die beginnende Industrialisierung mit ihren Verwerfungen und Brüchen verstärkte die sozialen und ökonomischen Spannungen erheblich.

In den reformorientierteren Ländern wie Baden hatte sich in der Zwischenzeit ein lebhaftes Vereinswesen etabliert, das ein organisatorisches Rückgrat der demokratischen Opposition bildete. Die Presse ließ sich insbesondere in Südwestdeutschland nicht länger wirkungsvoll unterdrücken. Bei Kundgebungen der Radikaldemokraten, wie zum Beispiel der Offenburger Volksversammlung im September 1847, wurde zum Umsturz der herrschenden Verhältnisse aufgerufen. Gleichzeitig hatte sich die bürgerliche Opposition vernetzt und koordinierte zunehmend selbstbewusster ihre Arbeit in den einzelnen Kammerparlamenten. So trafen sich 18 liberale Kammerabgeordnete verschiedener deutscher Staaten am 10. Oktober 1847 auf der Heppenheimer Tagung, um über die gemeinsamen Anträge zu einem deutschen Nationalstaat zu beraten.

Diese innenpolitische Spannung wurde zum Jahreswechsel 1847/48 durch außenpolitische Entwicklungen verstärkt. Erster Höhepunkt war die Februarrevolution 1848 in Frankreich, die den Bürgerkönig Louis Philippe stürzte und die Ausrufung der Zweiten Republik zur Folge hatte. In vielen europäischen Staaten nahm der Widerstand gegen die restaurative Politik zu und führte zu revolutionären Unruhen. In Teilen des österreichischen Kaiserreiches, in Ungarn, Böhmen und Norditalien, kam es zu blutigen Aufständen und Forderungen nach einem autonomen Status bis hin zu eigener nationalstaatlicher Unabhängigkeit.

Der letzte Anstoß zur Wahl einer gesamtdeutschen Nationalversammlung ging von dem liberalen Abgeordneten Friedrich Daniel Bassermann aus. Er forderte am 12. Februar 1848 in der Badischen Zweiten Kammer im Rückgriff auf seinen vergleichbaren Antrag von 1844 („Motion Bassermann“) als auch einen ähnlichen Antrag Carl Theodor Welckers von 1831, eine vom Volk gewählte Vertretung beim Bundestag in Frankfurt am Main, der einzigen Institution, die mit den Abgesandten der deutschen Fürsten ganz Deutschland repräsentierte. Zwei Wochen später fachten die Meldungen vom geglückten Umsturz in Frankreich die revolutionäre Stimmung weiter an. Die Revolution auf deutschem Boden begann zunächst in Baden mit der Besetzung des Ständehauses in Karlsruhe. Im April folgte mit dem Heckerzug die erste von drei revolutionären Erhebungen im Großherzogtum. Innerhalb weniger Tage und Wochen griffen die Revolten auf die übrigen deutschen Fürstentümer über.

Die Märzrevolution

Jubelnde Revolutionäre nach Barrikadenkämpfen am 18. März 1848 in Berlin
Hauptartikel: Deutsche Revolution 1848/49

Zentrale Forderungen der Opposition in Deutschland waren die Gewährung von Bürger- und Freiheitsrechten, die Einsetzung liberaler Landesregierungen, vor allem aber die Schaffung eines deutschen Nationalstaats mit gesamtdeutscher Verfassung und einer Volksvertretung. Am 5. März 1848 trafen sich oppositionelle Politiker und Kammerabgeordnete bei der Heidelberger Versammlung, um über diese Fragen zu diskutieren. Sie beschlossen die Gründung eines Vorparlaments, das Wahlen zu einer verfassungsgebenden Nationalversammlung vorbereiten sollte. Ein von der Versammlung bestimmter Siebenerausschuss lud daraufhin ca. 500 Personen nach Frankfurt ein.

Diese Entwicklung wurde seit Anfang März von Protestkundgebungen und Aufständen in vielen deutschen Staaten, so etwa in Baden, Bayern, Sachsen, Württemberg, Österreich und Preußen, begleitet und begünstigt. Dieser Druck führte dazu, dass die Landesfürsten die bestehenden konservativen Regierungen abberiefen und durch liberalere Gremien, die sogenannten Märzregierungen, ersetzten. Am 10. März 1848 berief der Bundestag des Deutschen Bundes den Siebzehnerausschuss zur Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs und forderte am 20. März die Staaten des Bundes unter Einbeziehung der außerhalb des bisherigen Bundesgebietes liegenden Provinz Preußen auf, Wahlen für eine verfassungsgebende Versammlung anzuberaumen. In Preußen wurde nach den blutigen Barrikadenkämpfen daneben eine Preußische Nationalversammlung einberufen, die eine Verfassung für das Königreich erarbeiten sollte.

Gedenktafel an der Frankfurter Paulskirche

Das Vorparlament tagte vom 31. März bis zum 3. April unter Vorsitz von Carl Mittermaier in der Frankfurter Paulskirche und beschloss mit den Stimmen der gemäßigten Liberalen und gegen den Willen der radikalen Demokraten, mit dem nun reformbereiten Bundestag zusammenzuarbeiten, um eine neue Verfassung im Rahmen einer konstituierenden Nationalversammlung zu erarbeiten. Für die Übergangszeit bis zum Zusammentritt der Nationalversammlung bildete das Vorparlament den Fünfzigerausschuss zur Repräsentation gegenüber dem Deutschen Bund.

Das Wahlrecht zur Nationalversammlung war Sache der Einzelstaaten des Deutschen Bundes und wurde unterschiedlich gehandhabt. Während in Württemberg, Holstein, dem Kurfürstentum Hessen sowie den vier Freien Städten direkt gewählt wurde, wählten die meisten Staaten ein indirektes Procedere, bei dem die Wähler typischerweise Wahlmänner bestimmten, die in einem zweiten Wahlgang den eigentlichen Abgeordneten erwählten. Auch die Wahlberechtigung wurde unterschiedlich geregelt, da lediglich die allgemeine und gleiche Wahl der volljährigen selbständigen Männer vorgegeben wurde. Die Definition der Selbständigkeit wurde je nach Staat unterschiedlich gehandhabt und war oft Gegenstand heftiger Proteste. In der Regel bedeutete dies, dass Bezieher von Armenunterstützung ausgeschlossen waren, teilweise schloss die Definition aber auch alle Personen ohne eigenen Hausstand aus, darunter auch die beim Meister wohnenden Handwerksgesellen. Schätzungsweise hatten 85% der Männer das Wahlrecht. In Preußen wird die Quote aufgrund der Definition auf über 90% geschätzt, während die Wahlgesetze Sachsens, Badens und Hannovers erheblich restriktiver waren. Da nicht alle der gemäß Wahlordnung 649 Wahlkreise auch Abgeordnete entsandten – so boykottierten mehrere österreichische Wahlkreise mit fremdsprachlichen Nationalitäten die Wahl, im badischen Tiengen wurde auch in einem zweiten Wahlgang der sich im Schweizer Exil befindende Anführer des Heckerzugs, Friedrich Hecker, gewählt – kam das Parlament auf ungefähr 585 Mitglieder.

Organisation der Nationalversammlung

Sozialstruktur der Abgeordneten

Zeitgenössische Darstellung zum Einzug der Parlamentarier in die Paulskirche

Die soziale Struktur der inklusive Nachrücker insgesamt 809 Abgeordneten der Nationalversammlung[1] war über die ganze Sitzungsperiode hinweg sehr homogen. Das Parlament repräsentierte hauptsächlich das Bildungsbürgertum. 95 % der Abgeordneten besaßen Abitur, mehr als drei Viertel der Abgeordneten hatte ein Universitätsstudium absolviert, davon die Hälfte ein juristisches Studium.[2] Eine größere Zahl der Abgeordneten war dabei Mitglied eines Corps oder einer Burschenschaft. Beruflich waren die höheren Staatsbeamten in der Mehrzahl: zu dieser Gruppe zählten insgesamt 436 Abgeordnete, darunter alleine 49 Hochschullehrer, 110 Richter und Staatsanwälte sowie 115 höhere Verwaltungsbeamte und Landräte.[3] Viele von ihnen waren schon mehrere Jahre aufgrund ihrer oppositionellen Haltung in Konflikt mit ihren Landesherren, darunter als Bekannteste die zu den Göttinger Sieben zählenden Professoren Jacob Grimm, Friedrich Christoph Dahlmann, Georg Gottfried Gervinus und Wilhelm Eduard Albrecht sowie mit Welcker und Itzstein Politiker, die bereits seit über zwanzig Jahren zu den Vorkämpfern verfassungsmäßiger Rechte zählten. Unter den Hochschullehrern war neben den Juristen der Anteil an Germanisten und Historikern besonders hoch, da Fachtagungen dieser Disziplinen wie beispielsweise die Germanisten-Tage 1846 und 1847 in Zeiten der Restauration oft der einzig mögliche Ort zur freien Diskussion nationalstaatlicher Themen waren. Neben den bereits erwähnten Professoren sind hier insbesondere Ernst Moritz Arndt, Johann Gustav Droysen, Carl Jaup, Friedrich Theodor Vischer und Georg Waitz zu nennen.

Aufgrund dieser Zusammensetzung wurde die Nationalversammlung insbesondere nach ihrem Ende auch abwertend als Professorenparlament bezeichnet und mit Spottversen wie „Dreimal 100 Advokaten – Vaterland, du bist verraten; dreimal 100 Professoren – Vaterland, du bist verloren!“[4] belegt.

149 Abgeordnete zählten als Anwälte, Ärzte, Journalisten oder Geistliche zum freiberuflichen Bürgertum, darunter bekannte Politiker wie Alexander von Soiron, Johann Jacoby, Karl Mathy, Johann Gustav Heckscher, Wilhelm Emmanuel von Ketteler und Wilhelm Murschel.

Das Wirtschaftsbürgertum war lediglich mit knapp 60 Abgeordneten vertreten, darunter ein großer Anteil Verleger wie Bassermann und Georg Friedrich Kolb, aber auch Kaufleute, Industrielle und Bankiers wie Hermann Henrich Meier, Ernst Merck, Hermann von Beckerath, Gustav Mevissen und Carl Mez.

Zahlenmäßig sehr schwach vertreten waren Handwerker und Vertreter aus der Landwirtschaft – letztere waren bis auf drei Bauern hauptsächlich über eher konservativ orientierte ostelbische Großgrundbesitzer repräsentiert. Dagegen fanden sich Handwerker wie Robert Blum oder Wilhelm Wolff fast ausschließlich bei der radikaldemokratischen Linken, da sie aufgrund ihrer Herkunft die gravierenden sozialen Probleme der unterprivilegierten Schichten aus eigener Anschauung kannten. Einige wenige unter ihnen wie beispielsweise Wolff verstanden sich bereits als explizite Sozialisten.

Weiterhin auffallend ist die große Zahl an bekannten Schriftstellern unter den Abgeordneten, wie zum Beispiel Anastasius Grün, Ludwig Uhland, Heinrich Laube und Victor Scheffel.

Am 18. Mai versammelten sich ca. 330 Abgeordnete im Frankfurter Kaisersaal und zogen feierlich zur Paulskirche, um die vom Alterspräsidenten Friedrich Lang geleitete erste Sitzung der deutschen Nationalversammlung abzuhalten. Heinrich von Gagern, einer der deutschlandweit bekanntesten Liberalen, wurde zum Präsidenten des Parlaments gewählt.

Fraktionen und Ausschüsse

Lithographie "Club de Casino" von Friedrich Pecht, 1849
Sitzung der Nationalversammlung während einer Rede Robert Blums im Juni 1848; zeitgenössisches Gemälde von Ludwig von Elliott

In seiner Eröffnungsrede am 19. Mai 1848 definierte Gagern die Schaffung einer „Verfassung für Deutschland“ und die deutsche Einheit als Hauptaufgaben der Nationalversammlung. In insgesamt 230 Sitzungen, unterstützt von 26 Ausschüssen und fünf Kommissionen, erarbeiteten die Parlamentarier anschließend die Reichsverfassung.

Nachdem die Eröffnungssitzung insgesamt recht chaotisch verlief und die Abgeordneten unabhängig von ihrer politischen Zugehörigkeit ungeordnet saßen, bildete sich schnell eine geordnete Parlamentsarbeit heraus. Schon bald sammelten sich Abgeordnete in Klubs als Diskussionsrunden Gleichgesinnter und schufen so die zur politischen Mehrheitsbildung notwendigen Fraktionen. Diese Fraktionen der Nationalversammlungen wurden entsprechend ihrer Wahrnehmung als Klub üblicherweise nach dem Versammlungsort bezeichnet und waren insgesamt recht instabil. Allgemein werden sie nach ihren Standpunkten insbesondere zur Verfassung, der Macht des Parlaments und der Zentralgewalt im Vergleich zu den Bundesstaaten in drei grundsätzliche Lager eingeteilt:

  1. Die „demokratische Linke“ – im Jargon der damaligen Zeit auch als die „Ganzen“ bezeichnet, die sich aus der extremen und der gemäßigten Linken zusammensetzten (der Deutsche Hof sowie die späteren Abspaltungen Donnersberg, Nürnberger Hof und Westendhall)
  2. Die „liberale Mitte“ – die so genannten „Halben“, die sich aus dem linken und rechten Zentrum zusammensetzten (das rechtsliberale Casino und der linksliberale Württemberger Hof sowie die späteren Abspaltungen Augsburger Hof, Landsberg und Pariser Hof)
  3. Die „konservative Rechte“ aus Protestanten und Konservativen (Steinernes Haus bzw. nach dem Wechsel des Klublokals Café Milani)

Die zahlenmäßig größten Fraktionen waren hierbei das Casino, der Württemberger Hof sowie ab 1849 die vereint als Märzverein auftretende Linke.

Der Abgeordnete Robert Mohl schrieb über die Bildung und Arbeitsweise der Klubs in seinen Lebenserinnerungen,

„daß ursprünglich vier verschiedene Klubs waren, gebildet nach den hauptsächlichen politischen Richtungen [...] Daß bei großen Hauptfragen, zum Beispiel über Österreichs Teilnahme und über die Kaiserwahl, die gewöhnliche Klubeinteilung vorübergehend verlassen und größere Gesamtverbindungen gebildet wurden, wie die der Vereinigten Linken, der Großdeutschen im Hotel Schröder, der Kaiserlichen im Weidenbusche.
Diese Parteiversammlungen waren denn in der Tat ein sehr hervorragender Teil des politischen Lebens in Frankfurt, bedeutend für gute, aber freilich auch für schlimme Folgen. Ein Klub gewährte das Zusammensein mit politisch Gleichgesinnten, von denen manche wirklich Freunde wurde; eine lebendige Beratung aller wichtigen Fragen, einen alsbaldigen Beschluß und in nächster Folge vielleicht einen Erfolg in der vollen Versammlung.“[5]

Präsidenten der Nationalversammlung

(Eine Übersicht aller anderen Parlamentarier findet sich unter Mitglieder der Frankfurter Nationalversammlung sowie in der Kategorie: Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung).

Provisorische Zentralgewalt

Proklamation Johanns als Reichsverweser am 15. Juli 1848

Da die Nationalversammlung nicht vom Deutschen Bund initiiert war, fehlten ihr nicht nur wesentliche Verfassungsorgane wie Staatsoberhaupt und Regierung, sondern auch die rechtliche Legitimation. Eine Änderung der Bundesakte, mittels derer diese Legitimation herbeigeführt hätte werden können, war faktisch nicht durchführbar, da dazu eine Einstimmigkeit aller 38 Signatarstaaten notwendig gewesen wäre. Auch aus diesem Grund verweigerten einflussreiche europäische Mächte wie Frankreich und Russland dem Parlament ihre Anerkennung.

Während die Linke in dieser Situation eine revolutionäre Parlamentsregierung forderte, verabschiedete das Paulskirchenparlament am 28. Juni 1848 schließlich mit 450 zu 100 Stimmen das Gesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland[6]. Nach diesem Gesetz stand ein von der Nationalversammlung zu wählender Reichsverweser dieser neugeschaffenen provisorischen Regierung vor – am Folgetag wurde Erzherzog Johann von Österreich in dieses Amt gewählt. Die Regierungsgeschäfte wurden durch ein Kabinett, bestehend aus einem Ministerkollegium unter Vorsitz eines Ministerpräsidenten geführt. Daneben baute sich die provisorische Zentralgewalt mit Fachministerien und Sondergesandten einen Regierungsapparat auf, der sich allerdings aus Ressourcengründen sehr stark aus der Abgeordnetenschaft rekrutierte. Nachdem die Bundesversammlung des Deutschen Bundes bereits am 12. Juli 1848 ihre Arbeit für beendet erklärt und ihre Verantwortung an die Zentralgewalt delegiert hatte, berief Erzherzog Johann am 15. Juli die erste Regierung unter Ministerpräsident Fürst Karl zu Leiningen.

Ministerpräsidenten der Reichsregierung

(Minister der Reichsregierung sind in der Kategorie:Reichsminister (Provisorische Zentralgewalt) enthalten).

Wichtigste politische Themen

Schleswig-Holstein-Frage und politische Lagerbildung

Erstürmung der Barrikade an der Konstablerwache am 18. September 1848. Lithographie von E.G. May nach einer Zeichnung von Jean Nicolas Ventadour.

Siehe Artikel: Schleswig-Holsteinischer Krieg (1848–1851), Schleswig-Holsteinische Frage

Die politische Situation in Schleswig und Holstein war angesichts der nationalen Stimmung besonders konfliktträchtig. Die beiden Herzogtümer sollten zwar durch den Vertrag von Ripen seit 1460 auf ewig ungeteilt bleiben und standen in Personalunion mit Dänemark, allerdings war nur Holstein Teil des Deutschen Bundes, nicht aber das gemischtsprachige Herzogtum Schleswig, welches ein dänisches Lehen bildete. Deutsche Nationalliberale forderten zusammen mit der Linken, Schleswig in den Deutschen Bund aufzunehmen und dem Herzogtum so eine Vertretung in der Nationalversammlung zu geben, während dänische Nationalliberale Schleswig als Teil eines neuen dänischen Nationalstaats angliedern wollten.

Im Auftrag des Deutschen Bundes besetzten daraufhin preußische Truppen Schleswig-Holstein. Auf Drängen Großbritanniens, Russlands und Frankreichs vereinbarten Preußen und Dänemark am 26. August im schwedischen Malmö jedoch einen Waffenstillstand, der den Abzug aller Soldaten aus Schleswig-Holstein vorsah und das Land unter eine gemeinsame Verwaltung stellte.

Die Frankfurter Nationalversammlung lehnte am 5. September 1848 auf Betreiben Dahlmanns und unterstützt von der radikalen Linken den Vertrag von Malmö, der ohne ihre Beteiligung zustande gekommen war, mit 238 gegen 221 Stimmen zunächst ab. Daraufhin trat Leiningen als Ministerpräsident zurück. Nachdem Dahlmann keine neue Regierung bilden konnte, trat Anton von Schmerling die Nachfolge Leiningens als Ministerpräsident an.

In einer zweiten Abstimmung am 16. September 1848 fügte sich die Nationalversammlung der faktischen Lage und nahm den Friedensschluss mit knapper Mehrheit doch noch an. Daraufhin kam es in Frankfurt zu den Septemberunruhen, einem Volksaufstand, bei dem die zur Casino-Fraktion zählenden Parlamentarier Lichnowsky und Auerswald ermordet wurden, und gegen den die Nationalversammlung sich veranlasst sah, schließlich preußische und österreichische Bundestruppen aus der Bundesfestung Mainz herbeizurufen.

Die radikalen Demokraten, die zugleich links und nationalistisch gesinnt waren, sahen sich von da an nicht mehr durch die Nationalversammlung repräsentiert und griffen in verschiedenen Staaten des Deutschen Bundes zu eigenständigen revolutionären Aktionen. So rief Gustav Struve am 21. September in Lörrach die deutsche Republik aus und begann damit den zweiten demokratischen Aufstand in Baden. Die nationalistischen Unruhen in Ungarn griffen Anfang Oktober nach Wien über und führten dort zur dritten Revolutionswelle, dem Oktoberaufstand, der die Arbeit der Nationalversammlung weiter erschwerte.

Spätestens mit der Zustimmung zum Frieden von Malmö kann somit der endgültige Bruch der Zusammenarbeit zwischen bürgerlich-liberalem und radikaldemokratischem Lager terminiert werden. Radikaldemokratische Politiker sahen sich endgültig in der Ansicht bestätigt, dass die Bürgerlichen, wie Hecker bereits im Juni 1848 formuliert hatte, „mit den Fürsten unterhandeln“ statt „im Namen des souveränen Volkes handeln[7] und somit Verräter an der Sache des Volkes seien. Dagegen waren die Unruhen für die bürgerlichen Liberalen ein weiterer Beweis für die nach ihrer Ansicht kurzsichtige und unverantwortliche Haltung der Linken sowie für die Gefahr des „linken Pöbels“, von dem Anarchie und Mord ausgingen. Für das spätere Scheitern der Nationalversammlung war diese frühe Spaltung der Kräfte von entscheidender Bedeutung, insbesondere da sie das Ansehen und die Akzeptanz des Parlaments, aber auch die Zusammenarbeit der Fraktionen nachhaltig schädigte.

Oktoberaufstand und Hinrichtung Robert Blums

Hinrichtung Blums; Gemälde von Carl Constantin Heinrich Steffeck, 1848/49

Nachdem der Oktoberaufstand in Wien eskaliert war und die österreichische Regierung aus der Hauptstadt fliehen musste, versuchte die Nationalversammlung auf Initiative der linken Abgeordneten zwischen der österreichischen Regierung und den aufständischen Revolutionären zu vermitteln. In der Zwischenzeit schlug die österreichische Regierung den Aufstand jedoch blutig nieder. Dabei wurde der Abgeordnete Robert Blum, eine der Galionsfiguren der demokratischen Linken, festgenommen und am 9. November ohne Beachtung der parlamentarischen Immunität standrechtlich erschossen. Dieser Vorgang machte die Machtlosigkeit der Nationalversammlung und ihre Abhängigkeit vom Wohlwollen der Regierungen der Einzelstaaten des Deutschen Bundes nochmals deutlich. Friedrich Engels formulierte 1852 in Revolution und Konterrevolution in Deutschland:

„Die Tatsache, daß die Entscheidung über das Schicksal der Revolution in Wien und Berlin fiel, daß in diesen beiden Hauptstädten die wichtigsten Lebensfragen erledigt wurden, ohne daß man von der Existenz der Frankfurter Versammlung auch nur die leiseste Notiz nahm – diese Tatsache allein genügt, um festzustellen, daß diese Körperschaft ein bloßer Debattierklub war, bestehend aus einer Ansammlung leichtgläubiger Tröpfe, die sich von den Regierungen als parlamentarische Marionetten mißbrauchen ließen, um zur Belustigung der Krämer und Handwerker kleiner Staaten und Städte ein Schauspiel zu geben, solange man es für angezeigt hielt, die Aufmerksamkeit dieser Herrschaften abzulenken.“[8]

Die Hinrichtung war aber auch ein Zeichen, dass die Kraft der Märzrevolution im Herbst 1848 zu erlahmen begann. Dies galt nicht nur für Österreich. Gegen Ende des Jahres setzten die konservativen Kräfte auch in anderen deutschen Staaten wesentliche Weichenstellungen durch. Die Macht der Märzregierungen erodierte. In Preußen wurde die Preußische Nationalversammlung aufgelöst und der von ihr vorgelegte Verfassungsvorschlag abgelehnt.

Großdeutsche oder kleindeutsche Lösung

Die Definition der nationalen Einheit Deutschlands stellte die Frankfurter Nationalversammlung vor große Schwierigkeiten. Hierbei war die weiterhin offene Frage der Zugehörigkeit Schleswigs das kleinere Problem. Schwerer wog, dass große Teile der beiden mächtigsten Staaten des Deutschen Bundes, Preußens und mehr noch Österreichs, außerhalb des deutschen Sprachgebiets lagen und die Zugehörigkeit dieser Gebiete zu einem deutschen Staat nicht nur eine Frage der nationalen Identität der Bevölkerung, sondern auch der Machtpolitik zwischen den deutschen Staaten war. Die Delegierten erklärten, entgegen allen tschechischen Bemühungen, Böhmen und Mähren zu einem Teil des Deutschen Bundes. Ebenfalls beschlossen die Abgeordneten die Eingliederung der Provinz Posen, wodurch man die dort ansässige polnische Bevölkerung vor den Kopf stieß.

Karikatur auf die Schaffung eines Nationalstaats. Von links: Heinrich von Gagern, Alexander von Soiron, Carl Theodor Welcker und Friedrich Daniel Bassermann.

Für die Grenzen des zukünftigen deutschen Nationalstaates kamen grundsätzlich nur zwei Lösungen In Betracht: Die kleindeutsche Variante sah vor, dass sich Deutschland unter Führung Preußens ohne das Kaisertum Österreich zusammenschließen sollte, um nicht mit den Problemen des Vielvölkerstaates belastet zu sein. Die Anhänger der Großdeutschen Lösung hingegen befürworteten die Einbeziehung Österreichs. Hierbei ging nur ein Teil der Abgeordneten von der Integration der gesamten Habsburgermonarchie aus. Die Mehrheit der Großdeutschen befürwortete eine Lösung, bei der nur die von Deutschen besiedelten Gebiete zu einem Deutschen Reich zählen sollten.

Während die radikale Linke mehrheitlich für die großdeutsche Variante stimmte und sich, wie Carl Vogt ausführte, hierbei gegen Polen und Ungarn auch auf „einen heiligen Krieg der Kultur des Westens gegen die Barbarei des Ostens“[9] einlassen wollte, unterstützte die liberale Mitte erneut einen pragmatischeren Ansatz. Am 27. Oktober 1848 stimmte die Nationalversammlung für eine großdeutsche Lösung lediglich unter Einbeziehung der „deutschen Lande Österreichs“.

Der österreichische Kaiser Ferdinand I. war allerdings nicht bereit, seinen Staat zu spalten und ließ seinen Ministerpräsidenten Schwarzenberg am 27. November, nur wenige Tage vor dem Thronwechsel auf Franz Joseph I., eine Erklärung zur Unteilbarkeit Österreichs abgeben. Damit war klar, dass die Nationalversammlung maximal die staatliche Einheit im Rahmen einer kleindeutschen Lösung, bei der Preußen stärkste Macht war, erreichen konnte. Zwar verlangte Schwarzenberg im März 1849 nochmals die Aufnahme ganz Österreichs in den zu gründenden Staat sowie einen erheblich vergrößerten Einfluss der Habsburgermonarchie, doch waren schon im Dezember 1848 die Würfel zugunsten eines kleindeutschen Kaiserreichs gefallen, nachdem der Österreicher Schmerling wegen der nicht mehr überbrückbaren Gegensätze zwischen der Position Österreichs und der Haltung der Nationalversammlung das Amt des Ministerpräsidenten niedergelegt hatte. Auf Schmerling folgte Heinrich von Gagern.

Gleichwohl wurde die Paulskirchenverfassung auch auf einen späteren Beitritt Österreichs hin ausgelegt, indem man sich auf das Gebiet des Deutschen Bundes bezog und Sonderregelungen für Staaten mit deutschen und nichtdeutschen Landesteilen formulierte. Auch die Verteilung der Stimmen im Staatenhaus berücksichtigte in § 87 bereits einen späteren Beitritt Österreichs.[10]

Reichsverfassung und Grundrechte

Schema der Reichsverfassung

Siehe Hauptartikel: Paulskirchenverfassung

Am 24. Mai 1848 setzte die Nationalversammlung einen dreißigköpfigen Verfassungsausschuss unter Vorsitz von Bassermann ein, der die Ausarbeitung der Reichsverfassung vorbereiten und koordinieren sollte. Hierbei konnte auf die Vorarbeit des von der Bundesversammlung eingesetzten Siebzehnerausschusses zurückgegriffen werden.

Am 28. Dezember 1848 wurde im Reichsgesetzblatt das Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes vom 27. Dezember 1848 verkündet, welches die Grundrechte mit sofortiger Wirkung für anwendbar erklärte[11].

Der Grundrechtskatalog beinhaltete neben der Freizügigkeit und Gleichbehandlung aller Deutschen in ganz Deutschland die Abschaffung von Standesvorrechten und mittelalterlichen Lasten, Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Abschaffung der Todesstrafe, Freiheit der Lehre und der Wissenschaft, Versammlungsfreiheit, Grundrechte bei polizeilicher Behandlung und Gerichtsverfahren, Unverletzlichkeit der Wohnung, Pressefreiheit, Unabhängigkeit der Richter sowie die Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit.

Nach langen und kontroversen Verhandlungen verabschiedete das Parlament am 28. März 1849 die vollständige Reichsverfassung. Diese sah als Ergebnis der mit einer Mehrheit von 267 gegen 263 Stimmen von den sogenannten Erbkaiserlichen um Gagern mit Unterstützung der eigentlich widerstrebenden Fraktion Westendhall um Heinrich Simon gewonnenen Abstimmung vom 27. März ein erbliches Staatsoberhaupt vor. Diese Lösung war im Rahmen der ersten Lesung des Verfassungsentwurfs noch verworfen worden. Hauptgrund für den Stimmungswandel war, dass alle anderen Vorschläge zu einer Wahlmonarchie oder einer Direktoriumsregierung unter wechselndem Vorsitz noch weniger praktikabel waren, und ebenso wenig eine breite Unterstützung finden konnten wie die von der radikalen Linken geforderte Republik nach US-amerikanischem Vorbild.

Die Volksvertretung sollte gemäß Reichsverfassung aus zwei Kammern bestehen, dem direkt gewählten Volkshaus sowie dem von den deutschen Bundesstaaten beschickten Staatenhaus. Die Abgeordneten im Staatenhaus sollten zur Hälfte von den jeweiligen Landesregierungen, und zur anderen Hälfte von den Landesparlamenten beschickt werden.

Staatsoberhaupt und Kaiserdeputation

Siehe Hauptartikel: Kaiserdeputation

Zeitgenössischer Holzstich zur Kaiserdeputation

Als beinahe zwangsläufige Folge der kleindeutschen Lösung und der Staatsform der konstitutionellen Monarchie wurde am 28. März der preußische König als erbliches Oberhaupt mit 290 Stimmen gegen 248 Enthaltungen und Widerstand vor allem linker sowie süddeutscher und österreichischer Abgeordneter gewählt. Zwar war den Abgeordneten bekannt, dass Friedrich Wilhelm IV starke Vorurteile gegen die Arbeit der Frankfurter Nationalversammlung hegte, allerdings hatte die preußische Regierung am 23. Januar 1849 den deutschen Bundesstaaten mitgeteilt, dass Preußen die Ideen der Erbkaiserlichen akzeptieren würde.

Karikatur zur Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV.

Ebenso hatte Preußen, im Gegensatz beispielsweise zu Bayern, Württemberg, Sachsen und Hannover, dem Verfassungsentwurf nach der ersten Lesung in einer Stellungnahme zugestimmt. Die Vertreter der provisorischen Zentralgewalt hatten darüber hinaus in vielfältigen Gesprächen versucht, ein Bündnis mit der preußischen Regierung zu erreichen, insbesondere indem man eine gemeinsame Front gegen die radikale Linke aufbaute und argumentierte, dass die Monarchie nur überleben könne, wenn sie eine konstitutionell-parlamentarische Monarchie akzeptiere. In diese Richtung gingen auch Gespräche Bassermanns und Hergenhahns als Gesandte der Zentralgewalt mit Friedrich Wilhelm IV. im November 1848.

Am 3. April 1849 trug daher eine von der Nationalversammlung bestimmte Kaiserdeputation Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserwürde an. Dieser lehnte jedoch mit der Begründung ab, Würde und Amt nicht ohne Zustimmung der Fürsten und freien Städte annehmen zu können. Tatsächlich allerdings beharrte Friedrich Wilhelm auf dem Prinzip des Gottesgnadentums und wollte keine Krone akzeptieren, die mit dem „Ludergeruch der Revolution“[12] behaftet sei. Damit war das Verfassungswerk der Nationalversammlung und letztendlich auch die Märzrevolution in Deutschland endgültig gescheitert. Die Ablehnung der Kaiserwürde war auch für andere deutsche Fürsten das Signal, dass sich die politischen Kräfteverhältnisse gegen die Liberalen gedreht hatten. Nur widerstrebend nahmen vor allem kleinere Staaten die Reichsverfassung an, Württemberg blieb das einzige Königreich, das nach langem Zögern das Verfassungswerk akzeptierte.

Rumpfparlament und Auflösung

Der Halbmondsaal der Stuttgarter Ständekammer, erster Tagungsort des Rumpfparlaments. Lithographie von Gustav Renz.
Darstellung zur Auflösung des Rumpfparlaments am 18. Juni 1849 in Stuttgart: württembergische Dragoner treiben die Demonstration der ausgesperrten Abgeordneten auseinander (Buchillustration von 1893)

Siehe Hauptartikel: Rumpfparlament

Am 5. April 1849 zogen alle österreichischen Abgeordneten aus Frankfurt ab. Am 14. Mai legten auch die preußischen Parlamentarier ihre Mandate nieder. Die von Gagern geforderten Neuwahlen fanden nicht statt, so dass die Nationalversammlung immer weiter geschwächt wurde. In der Folgezeit verließen fast alle konservativen und bürgerlich-liberalen Abgeordneten das Parlament. Die verbliebenen linken Kräfte riefen angesichts der Tatsache, dass immerhin 28 deutsche Staaten die Reichsverfassung anerkannt hatten, zur Reichsverfassungskampagne und damit zum offenen Widerstand gegen die bestehenden Regierungen auf, was zu einer Eskalation der politischen Situation führte. Zwar fühlten sich die Unterstützer der Reichsverfassungskampagne nicht als Revolutionäre, da sie aus ihrer Sicht nur als Reichsexekution gegen verfassungsbrüchige Staaten vorgingen; trotzdem war im Wesentlichen nur die radikaldemokratische Linke bereit, sich für die – von ihr im Grunde nicht sonderlich geliebte – Reichsverfassung mit Gewalt einzusetzen. Das Bürgertum und die führenden liberalen Politiker der Fraktion der Halben lehnten angesichts der Niederlage eine neuerliche Revolution ab und zogen sich – in der Mehrheit enttäuscht – von ihrer Arbeit in der Nationalversammlung zurück.

In der Zwischenzeit konnte die Reichsverfassungskampagne zwar keine Erfolge bei der Anerkennung der Verfassung verbuchen, dafür aber bei der Mobilisierung der revolutionsbereiten Bevölkerungsteile. In Sachsen kam es zum Maiaufstand, in der bayerischen Pfalz übernahmen beim Pfälzer Aufstand Revolutionäre faktisch die Regierungsgewalt. Am 14. Mai musste der badische Großherzog Leopold nach einer Meuterei der Rastatter Garnison außer Landes fliehen. Die Aufständischen riefen eine badische Republik aus und bildeten eine Revolutionsregierung unter dem Paulskirchenabgeordneten Lorenz Brentano. Zusammen mit den auf die Seite der Revolution übergelaufenen badischen Soldaten stellten sie eine Armee unter dem polnischen General Mieroslawski auf. Während sich preußisches Militär im Auftrag des Deutschen Bundes an die Niederwerfung der Revolutionstruppen machte, bereitete die preußische Regierung Ende Mai die Ausweisung der verbliebenen Abgeordneten aus der Freien Stadt Frankfurt vor. Weitere Abgeordnete, die nicht der Linie der radikaldemokratischen Linken folgen wollten, legten ihr Mandat nieder oder folgten dem Wunsch ihrer Heimatregierung nach Mandatsverzicht. Am 26. Mai musste die Nationalversammlung aufgrund der dauerhaft geringen Präsenz ihre Beschlussfähigkeitsgrenze auf 100 Abgeordnete absenken. Die verbliebenen Parlamentarier beschlossen daraufhin am 31. Mai auf Betreiben des Abgeordneten Friedrich Römer, der auch als Justizminister der württembergischen Märzregierung vorstand, das Parlament nach Stuttgart zu verlegen, um somit dem Einflussbereich Preußens zu entgehen. Die Frankfurter Nationalversammlung war hiermit praktisch aufgelöst. Der spöttisch Rumpfparlament genannte Rest der Nationalversammlung tagte mit zu Beginn 154 Abgeordneten ab dem 6. Juni 1849 in Stuttgart.

Da die provisorische Zentralgewalt und der Reichsverweser das Rumpfparlament nicht anerkannten, wurden beide für abgesetzt erklärt und eine neue provisorische Reichsregentschaft mit den Abgeordneten Franz Raveaux, Carl Vogt, Heinrich Simon und Friedrich Schüler sowie August Becher proklamiert. Gemäß dem eigenen Verständnis als legitime Herrschaft über Deutschland rief das Rumpfparlament zur Steuerverweigerung und zum militärischen Widerstand gegen die Staaten auf, die die Reichsverfassung nicht anerkannten. Da mit diesem Selbstverständnis auch die württembergische Autonomie beeinträchtigt wurde und die preußische Armee in unmittelbarer Nachbarschaft die Aufstände in der Pfalz und in Baden erfolgreich niederwarf, gingen Römer und die württembergische Regierung bereits nach wenigen Tagen auf Distanz zum Rumpfparlament.

Am 17. Juni teilte Römer dem Parlamentspräsidenten mit, „dass die württembergische Regierung sich in der Lage befindet, das Tagen der hierher übersiedelten Nationalversammlung und das Schalten der von ihr am 6. dieses Monats gewählten Reichsregentschaft in Stuttgart und Württemberg nicht mehr länger dulden zu können.[13] Zu diesem Zeitpunkt zählte das Rumpfparlament noch lediglich 99 Abgeordnete und war damit beschlussunfähig. Am 18. Juni besetzte württembergisches Militär vor Sitzungsbeginn den Tagungsort. Der von den Abgeordneten daraufhin improvisierte Demonstrationszug wurde durch die Soldaten schnell und ohne Blutvergießen aufgelöst. Die nicht-württembergischen Abgeordneten wurden des Landes verwiesen.

Pläne, das Parlament anschließend nach Karlsruhe zu verlegen, konnten angesichts der sich abzeichnenden und etwa fünf Wochen später erfolgenden endgültigen Niederlage der badischen Revolutionäre nicht mehr umgesetzt werden.

Langfristige politische Folgen

Preußen setzte nach der Auflösung der Nationalversammlung auf die maßgeblich vom konservativen Paulskirchenabgeordneten Joseph von Radowitz konzipierte Unionspolitik, die einen kleindeutschen Bund unter preußischer Führung zum Ziel hatte und im Wesentlichen auf der Idee einer preußisch-monarchisch veränderten Umsetzung der Ergebnisse der Frankfurter Nationalversammlung „von oben“ beruhte. Die Erbkaiserlichen um Gagern unterstützten diese Politik im Gothaer Nachparlament und im Erfurter Unionsparlament. 1850 musste Preußen jedoch in der Olmützer Punktation die Unionspolitik auf österreichischen Druck ergebnislos aufgeben. Trotzdem führte die Märzrevolution zu einem erheblichen politischen Bedeutungszuwachs Preußens. Zum einen hatte es durch die maßgebliche Rolle bei der Niederwerfung der Märzrevolution seine Unverzichtbarkeit als Machtfaktor deutscher Politik unter Beweis gestellt und hatte gegenüber den kleinen und mittleren Fürstentümern seine Überlegenheit demonstriert. Zum anderen war das preußische Königreich nun strategisch erheblich besser positioniert. Beispielsweise hatte es mit dem Großherzogtum Baden ein ihm zu Dank verpflichtetes Fürstenhaus und damit den ersten größeren Verbündeten in Süddeutschland gewonnen. Daneben war die kleindeutsche Lösung deutschlandweit erheblich populärer geworden. Dieser politische Weg führte nach der Machtprobe zwischen Preußen und Österreich im Deutschen Krieg 1866 mit dem Sieg Preußens und der Gründung des Norddeutschen Bundes zur Vorbereitung der kleindeutschen Lösung. Diese wurde nach dem deutschen Sieg im Krieg von 1870/71 gegen Frankreich als preußisch dominierte Reichseinigung von oben mit der 1871 erfolgten Ausrufung des Deutschen Kaiserreichs umgesetzt.

Die politische Diskreditierung der Demokraten und Liberalen, deren Entfremdung, sowie die unerfüllte Sehnsucht nach einem Nationalstaat, die zu einer Loslösung der nationalen Frage von der Durchsetzung von Bürgerrechten führte, werden von einigen Historikern auf der Suche nach Erklärungsmustern zur deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert als Bestandteil des deutschen Sonderwegs interpretiert.

Die Arbeit der Nationalversammlung und die gesamte Märzrevolution wurde in den ihr folgenden Jahrzehnten sehr negativ bewertet. Die Ideen der radikaldemokratischen Linken wurden, beispielsweise von Ludwig Häusser, als unverantwortliche und naive Spinnerei charakterisiert. Aber auch die bürgerlichen Liberalen waren diskreditiert und schieden zum großen Teil enttäuscht und von ihren Mitbürgern angefeindet aus der Politik aus. Bassermann nahm sich 1855 wohl auch aus diesem Grund das Leben. Eine positive Rezeption der Arbeit der Nationalversammlung erfolgte im Wesentlichen erst wieder in der Weimarer Republik und insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg, als sowohl die DDR, als auch die Bundesrepublik Deutschland in gegenseitigem Wettstreit das demokratische Erbe des Paulskirchenparlaments als spezifische Traditionslinie ihres Staates präsentieren wollten.

Literatur

  • Heinrich Best, Wilhelm Weege: Biographisches Handbuch der Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49. Droste-Verlag, Düsseldorf 1998, ISBN 3-7700-0919-3
  • Wilhelm Blos: Die Deutsche Revolution. Geschichte der Deutschen Bewegung von 1848 und 1849. Illustriert von Otto E. Lau. Hg. und eingeleitet von Hans J. Schütz. Nachdruck der 1893 erschienenen Aufl., Dietz, Berlin, Bonn 1978, ISBN 3-8012-0030-2. Mit zeitgenössischen Abbildungen und Dokumenten
  • Dieter Dowe, Heinz-Gerhard Haupt, Dieter Langewiesche (Hrsg.): Europa 1848. Revolution und Reform. J.H.W. Dietz Nachfolger, Bonn 1998, ISBN 3-8012-4086-X
  • Johann Gustav Droysen: Aktenstücke und Aufzeichnungen zur Geschichte der Frankfurter Nationalversammlung. Herausgegeben von Rudolf Hübner. (Deutsche Geschichtsquellen des 19. Jahrhunderts, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14). Neudruck der Ausgabe 1924. Biblio-Verlag, Osnabrück 1967, ISBN 3-7648-0251-0
  • Sabine Freitag (Hrsg.): Die 48-er. Lebensbilder aus der deutschen Revolution 1848/49. C. H. Beck, München 1998, ISBN 3-406-42770-7
  • Lothar Gall (Hrsg.): 1848. Aufbruch zur Freiheit. Eine Ausstellung des Deutschen Historischen Museums und der Schirn Kunsthalle Frankfurt zum 150jährigen Jubiläum der Revolution von 1848/49. Nicolai, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-87584-680-X
  • Hans Jessen (Hrsg.): Die Deutsche Revolution 1848/49 in Augenzeugenberichten. Karl Rauch, Düsseldorf 1968.
  • Günter Mick: Die Paulskirche. Streiten für Recht und Gerechtigkeit. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1997, ISBN 3-7829-0470-2
  • Wolfgang J. Mommsen: 1848 – Die ungewollte Revolution. Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 2000, ISBN 3-596-13899-X
  • Ulrich Speck: 1848. Chronik einer deutschen Revolution. Insel, Frankfurt am Main-Leipzig 1998, ISBN 3-458-33914-0
  • Wilhelm Ribhegge: Das Parlament als Nation, die Frankfurter Nationalversammlung 1848/49. Droste, Düsseldorf 1998, ISBN 3-7700-0920-7
  • Wolfram Siemann: Die deutsche Revolution von 1848/49. Neue Historische Bibliothek. Bd. 266. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1985, ISBN 3-518-11266-X
  • Veit Valentin: Geschichte der deutschen Revolution 1848-1849. 2 Bde. Beltz Quadriga, Weinheim-Berlin 1998 (Neudruck), ISBN 3-886-79301-X
  • Brian E. Vick: Defining Germany: The 1848 Frankfurt Parliamentarians and National Identity (Harvard University Press, 2002). ISBN 0-674-00911-8

Weblinks

Quellen

Sonstige

Einzelnachweise

  1. Je nach Zählweise auch 812 Abgeordnete. Die Darstellung hier folgt Best/Weege.
  2. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Zweiter Band: Von der Reformära bis zur industriellen und politischen "Deutschen Doppelrevolution 1815–1845/49. C. H. Beck, München 1985, ISBN 340632262X, S. 739
  3. Nach Siemann, Die deutsche Revolution, S. 126. Je nach Gruppierung werden in der Literatur auch leicht abweichende Werte genannt.
  4. Werner Frotscher, Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte. Rn 293. München 2005 (5. Aufl.), ISBN 3-406-53411-2.
  5. Robert von Mohl: Lebenserinnerungen. Bd 2. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart-Leipzig 1902, S. 66f., zit. nach Manfred Görtenmaker: Deutschland im 19. Jahrhundert. 4. Auflage. Leske+Budrich, Opladen 1994, S. 116 ISBN 3-8100-1336-6.
  6. Gesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland vom 28. Juni 1848 bei verfassungen.de
  7. Friedrich Hecker: Flugblatt vom Juni 1848., zit. nach Manfred Görtenmaker: Deutschland im 19. Jahrhundert. 4. Auflage. Leske+Budrich, Opladen 1994, S. 123f. ISBN 3-8100-1336-6
  8. Karl Marx, Friedrich Engels: Werke. Bd 8. „Revolution und Konterrevolution in Deutschland“. Dietz, Berlin 1960, S. 79, zitiert nach: mlwerke.de.
  9. Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der deutschen constituierenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main., zitiert nach Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Bd I. Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. 5. Auflage. C.H. Beck, München 2002, S. 122, ISBN 3-406-49527-3
  10. Verfassung des Deutschen Reiches., zitiert nach: documentarchiv.de.
  11. Werner Frotscher, Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte. Rn 306 und 317. München 2005 (5. Aufl.), ISBN 3-406-53411-2
  12. Zitiert nach Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Bd I. Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. C.H. Beck, München 2002 (5. Aufl.), S. 122, ISBN 3-406-49527-3
  13. Schreiben des württembergischen Justizministers Römer an den Präsidenten des Parlaments, Löwe., zit. nach Manfred Görtenmaker: Deutschland im 19. Jahrhundert. Leske+Budrich Opladen 1994 (4. Aufl.), S. 140, ISBN 3-8100-1336-6

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