Siebentjahr

Siebentjahr

Das Sabbatjahr, auch Schmittah ( שמיטה ) genannt, ist in der Tora (Bibel) ein Ruhejahr für das Ackerland. Nach 6 Jahren Bebauung wird das Land - in Analogie zum Sabbat als Ruhetag - ein Jahr brach liegen gelassen (Ex 23,10-11 EU; Lev 25,1-7 EU). Das Gebot wird heute noch von orthodoxen Juden beachtet. Weitergehend gibt es im Deuteronomium auch die Bestimmung, im Sabbatjahr die Schulden zu streichen (Dtn 15,2 EU).

Um die Zeitenwende erlaubte der berühmte Schriftgelehrte Hillel bei Schuldverträgen eine Klausel anzuhängen, die das Einmahnen der Schuld zu jeder Zeit gestattete ("Hillels Prosbul") um die Gläubiger vor unverschuldeten Notlagen zu bewahren.

Durch Flavius Josephus sind die folgenden Jahre als tatsächlich gehaltene Sabbatjahre bezeugt:

  • 164/163 v. Chr.
  • 38/37 v. Chr.
  • 68/69 n. Chr.

Das Jahr 5768 (= 2007/08) ist ein Schmitta- bzw. Sabbatjahr.

Nach 3. Mose 25,1-24 folgt auf sieben Sabbatjahre ein Jubeljahr (Erlassjahr, Halljahr).

Der Begriff wird im übertragenen Sinn für ein Sabbatical verwendet, ein Jahr der Teilzeitarbeit oder der Auszeit im Berufsleben

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