Siebner

Siebner

Feldgeschworene wirken in Bayern und in Rheinland-Pfalz bei der Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen mit. Sie setzen Grenzsteine höher oder tiefer, wechseln beschädigte Grenzzeichen aus und entfernen Grenzzeichen. Als Hüter der Grenzen und Abmarkungen im Gemeindegebiet arbeiten sie eng mit Vermessungsbeamten zusammen.

Das Amt des Feldgeschworenen, im Volksmund auch Siebener genannt, ist eines der ältesten noch erhaltenen Ämter der kommunalen Selbstverwaltung. Seit rund 500 Jahren gibt es Feldgeschworene. Im bayerischen Abmarkungsgesetz (AbmG) vom 6. August 1981 bzw. in der rheinland-pfälzischen LGVermDVO (§§21 und 22) vom 30. April 2001 sind gegenwärtig Details geregelt.

Das Ehrenamt ist im 13. Jahrhundert in Franken entstanden. Dort erkannten die fränkischen Gerichte, dass vor Ort Ansprechpartner in den einzelnen Dörfern nötig waren, die sich mit den lokalen Gegebenheiten auskannten und die Grenzbeaufsichtigung gewährleisteten.

Eine Besonderheit der Feldgeschworenen ist ihr „Siebenergeheimnis“. Mit geheimen Zeichen und Markierungen wird hiermit der Punkt des zu setzenden Grenzsteines gekennzeichnet. Die geheimen Daten sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich und werden nur mündlich an den Nachfolger weitergegeben. Die Feldgeschworenen wurden von Anfang an darauf vereidigt und blieben Feldgeschworene ihr Leben lang oder solange es ihre Gesundheit zuließ. Dies gilt auch heute noch. In einer Dienstordnung aus dem Jahre 1868 heißt es hierzu:

„Die Wahl der zum Belegen der Grenzsteine zu verwendenden Gegenstände ist dem Ermessen der Feldgeschworenen anheim gegeben, welche hierüber das strengste Stillschweigen zu beobachten haben. Gemäß dem abgelegten Eid haben sie das Geheimnis lebenslang zu bewahren.“

Weil ursprünglich eine Gruppe von meist sieben Personen in der Gemeinde zur Regelung und Bestimmung von Grundstücksgrenzen eingerichtet wurde, bürgerte sich der Begriff Siebener ein. Heute wird eine Mindestzahl von vier Personen gefordert.

Bis zum Erlass des Abmarkungsgesetzes im Jahr 1900 hatten sie das Recht Grenzermittlungen, Grundstücksteilungen und -abmarkungen durch zu führen. Seitdem unterstehen die Siebener den Vermessungsämtern. Dennoch sind sie weiterhin berechtigt, in begrenztem Umfang selbständig tätig zu werden. Sie können beispielsweise auch von Eigentümern zur Sicherung oder Erneuerung eines Grenzzeichens bestellt werden. Bei Unstimmigkeiten haben sie aber keine Entscheidungsbefugnisse mehr.

Eine wichtige historische Quelle zur Arbeit der Feldgeschworenen ist das in Frammersbach im Spessart von 1572 bis 1764 geführte "Sechserbuch". Es wurde im Winter 2002/03 von Rainer Leng redigiert.

Als 1970 dieses Ehrenamt abgeschafft werden sollte, kämpften Landtagsabgeordnete aus Unterfranken für dessen Erhalt. Bis Anfang der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts waren ausschließlich Männer Feldgeschworene. In Bayern gibt es heute ca. 20.000 Feldgeschworene.

Andere Länder

Im übrigen Deutschland existiert diese eigenständige Aufgabe nicht.

Die Vermessung wird alleine von Beamten des Vermessungsämtern oder von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren wahrgenommen. Gegen das Verrücken von Grenzsteinen vertraut man dort dem Vermessungszahlenwerk und den daraus bestimmten Koordinaten. Zusätzlich werden auch dort die Grenzzeichen durch unterirdische Marken (Tonkegel, Flaschen usw.) gesichert, die allerdings nicht mehr geheim gehalten, sondern in der Grenzverhandlung bekannt gegeben werden.

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