- Siegel-Basis-Test
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Ein Prädikatswanderweg ist ein Wanderweg, der von einer möglichst unabhängigen Organisation mit einem Prädikat ausgezeichnet wurde.
Inhaltsverzeichnis
Qualitätskriterien
Bei Prädikatswanderwegen wird darauf geachtet, dass ein möglichst kleiner Teil auf Fahrwegen verläuft, die überwiegende Strecke soll auf Naturboden und Wegen mit Pfadcharakter verlaufen. Naturschönheiten, Wechsel der Landschaftsformationen, Ausblicke, Sehenswürdigkeiten und kulturelle Aspekte tragen zur Attraktivität bei. Gute Markierung und Ausschilderung sind wichtig.
Prädikate für Wanderwege in Deutschland
Es gibt in Deutschland zwei Prädikate für Wanderwege. Diese basieren auf den Wünschen und Vorlieben der Wanderer.
Um die Eignung eines Wanderweges in Bezug auf diese Erwartungshaltung zu testen, hat das Deutsche Wanderinstitut e. V. das Deutsche Wandersiegel und der Deutsche Wanderverband das Gütesiegel „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“ (9 Basis- und 23 Wahlkriterien) entwickelt.
Diese Tests dienen als Basis für eine Zertifizierbarkeit von markierten Wanderwegen für die Prädikate. Kilometer für Kilometer wird die Wegequalität begutachtet. Wenn ein Wanderweg ein definiertes Qualitätsniveau erreicht hat und dieses durch eine Prüfung bestätigt wurde, kann er mit dem jeweiligen Prädikat werben. Beide Prädikate (das Wandersiegel und der Qualitätsweg Wanderbares Deutschland) sind für jeweils drei Jahre gültig.
Gütesiegel „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“
Die 9 Basiskriterien für das Gütesiegel lauten (diese müssen komplett erfüllt sein):
- mindestens 35 % der Gesamtstrecke müssen naturbelassene Wege sein
- höchstens 5 % der Gesamtstrecke und höchstens 1.500 m am Stück dürfen schlecht begehbare Wege sein
- höchstens 20 % der Gesamtstrecke und höchstens 3.000 m am Stück dürfen Verbunddecken aufweisen
- höchstens 3 % der Gesamtstrecke und höchstens 300 m am Stück dürfen auf befahrenen Straßen liegen
- höchstens 10 % der Gesamtstrecke und höchstens 3.000 m am Stück dürfen neben befahrenen Straßen liegen
- 100 % der Gesamtstrecke muss eine nutzerfreundliche Markierung aufweisen
- bzgl. der Abwechslung müssen mind. 2 Formationswechsel auf 8 km liegen
- bzgl. des Erlebnispotentials müssen mind. 4 Punkte auf 8 km aus den Wahlkriterien 13–19 vorhanden sein
- höchstens 10 % der Gesamtstrecke und höchstens 3.000 m am Stück dürfen ein intensiv genutztes Umfeld aufweisen
Die 23 Wahlkriterien lauten:
Wegeformat- 1. mindestens 1.000 m naturbelassene Wege (erdig, grasig bzw. landschaftstypisches Oberflächenmaterial)
- 2. neutrale Wertung für befestigte Wege mit Feinabdeckung (Oberfläche aus Feinmaterial mit Korngröße unter 15 mm)
- 3. höchstens 300 m schlecht begehbare Wege, z. B. aufgeschüttete Bruchsteindecke (Korngröße über 15 mm)
- 4. höchstens 500 m Verbunddecken (Teer, Beton, Pflaster auf der Gehspur)
- 5. mindestens 500 m, zählt doppelt ab 1.500 m Pfade (Gehspur von weniger als 1 m Breite)
- 6. höchstens 50 m auf befahrenen Straßen, einschließlich ungesicherter Fahrbahnquerungen
- 7. höchstens 300 m neben befahrenen Straßen, bis zu einem Abstand von einer Straßenbreite zum Fahrbahnrand
Wanderleitsystem/Besucherlenkung
- 8. lückenlose, fehlerfreie und eindeutige nutzerfreundliche Markierung (nach Markierungsrichtlinien für „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“)
- 9. mindestens 2 Wegweiserstandorte mit Entfernungsangaben
- 10. mindestens 2 Vernetzungen mit anderen markierten Wanderwegen
Natur/Landschaft
- 11. mindestens 3 Abwechslungen im Großen (wechselnde Landschaftsformationen)
- 12. mindestens 1.000 m Strecke mit natürlicher Stille (keine maschinen- und verkehrserzeugte Geräusche)
- 13. mindestens 1 (mehr zählt doppelt) attraktive Naturlandschaften, z. B. Altwälder, Waldwiesen, Heiden, eindrucksvolle Biotope
- 14. mindestens 1 (mehr zählt doppelt) natürliche Gewässer, z. B. naturnahe Quellen, Bäche, Flüsse, Seen, Moore
- 15. mindestens 1 (mehr zählt doppelt) punktuelle Naturattraktionen, z. B. Gipfel, Schluchten, Felsen, Höhlen, Wasserfälle, Naturdenkmäler
- 16. mindestens 1 (mehr zählt doppelt) eindrucksvolle Aussichten (dauerhaft freies Blickfeld, mind. 45-Grad-Öffnung und 2.000 m Sichttiefe)
Kultur
- 17. mindestens 1 gefällige Ortsszenen, z. B. Altstadtstraßen, repräsentative Gebäudezeilen, Marktplätze
- 18. mindestens 1 (mehr zählt doppelt) regionale kulturelle Sehenswürdigkeiten, z. B. Burgen, Klöster, Kirchen, historische Anlagen
- 19. mindestens 1 (zählt doppelt) nationale Baudenkmäler, z. B. Schlösser, Dome, Wasserspiele, Weltkulturerbe
Zivilisation
- 20. höchstens 300 m intensiv genutztes Umfeld, z. B. Gewerbegebiete, Kläranlagen, massive Stromtrassen, Windkraftanlagen
- 21. mindestens 1 (mehr zählt doppelt) Gasthäuser, wenn ab mittags und an 5 Tagen pro Woche geöffnet
- 22. mindestens 1 Haltepunkte für ÖPNV, PKW, z. B. Haltestellen für Bus und Bahn, Wanderparkplätze
- 23. mindestens 2 Rastmöglichkeiten, z. B. Bänke, Rastplätze, Hütten
Siehe auch
Weblinks
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