Sielrichter

Sielrichter

Die Sielacht oder der Sielverband ist eine Selbstverwaltungskörperschaft. Ihre Aufgabe ist die Entwässerung des Verbandsgebietes durch den Ausbau von Vorflutern. Dazu gehört auch der Bau und die Instandhaltung von Entwässerungseinrichtungen wie Sielen und Schöpfwerken. Auch gehört die Reinigung der Sieltiefe dazu.

Finanziert wird dies durch das Sielschloss. Dabei handelt es sich um eine Abgabe, die jeder Sielpflichtige zu zahlen hat.

Offiziell entstanden sind die Sielachten (in Ostfriesland) 1611 im Osterhusischen Akkord. Dort gestand man den Sielachten die Wahl eigener Sielrichter zu. Dies wurde 1620 und 1651 nochmals bestätigt. In Folge dessen hat der Fürst kein Recht an Deich oder Siel. Dieses gilt auch noch heute:

„Die Eigentumsbeschränkungen aus Gründen des öffentlichen Wohls bestehen indessen nur solange der Deich als Schutzwehr dient und der Schau unterliegt. Hört der Deich auf, öffentliche Schutzwehr zu sein, so tritt das Privateigentum an ihm in vollen Umfang hervor“ (OVG Lüneburg vom 30. Januar 1958)

Der Sielacht steht der Sielrichter vor. Die Wahl erfolgt fast demokratisch. Das Stimmgewicht richtet sich nach Anteil am zu entwässernden Land. So kamen die Sielrichter (wie auch die Deichrichter) aus den angesehensten (und reichsten) Familien. Da erhebliche Summen im Spiel waren, musste der Richter immer auch eine Kaution hinterlegen. Zudem muss er auch in der Organisation und Diplomatie bewandert sein. Die Sielschau erfolgt zweimal jährlich, werden keine Mängel festgestellt, wird das Siel für schaufrei erklärt.

Siehe auch: Wasser- und Bodenverband

Literatur

  • Die Acht und ihre sieben Siele, Band II, ISBN 3-7921-0365-6
  • Ewald de Wall, Herbert Taphen Sielacht Wangerland. Gestern und Heute, Verlag Brune-Mettcker 1999, ISBN 978-3875420296
  • Sielverband Cecilienkoog 100 Jahre Cecilienkoog 1905-2005, Verein Nordfrisisches Institut 2005, ISBN 978-3880073289

Weblinks


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