- Sockelverteidigung
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Als eine Sockelverteidigung wird in der Rechtswissenschaft ein gemeinsames prozessstrategisches und prozesstaktisches Vorgehen der Strafverteidiger mehrerer Beschuldigter bezeichnet.
Vorgehen
Bei der Sockelverteidigung tauschen die Verteidiger alle Informationen aus und treffen gemeinsame Absprachen über das prozessuale Vorgehen. Eine Sockelverteidigung findet in der Praxis vor allem dann statt, wenn die Beschuldigten gleiche Interessen haben, häufig in Wirtschaftsstrafverfahren oder bei Bandendelikten. Im Bereich der Wirtschaftskriminalität hat es sich etabliert, dass ein Verteidiger vom betroffenen Unternehmen mit der Organisation der Sockelverteidigung beauftragt wird.
Grenze der Sockelverteidigung, die immer nur ein Bündnis auf Zeit ist, ist das individuelle Interesse des einzelnen Beschuldigten, dass sein Strafverteidiger das für ihn bestmögliche Ergebnis erzielt.
Die Sockelverteidigung ist nicht gesetzlich geregelt. Die Strafprozessordnung untersagt in § 146 einem Verteidiger allerdings, "gleichzeitig mehrere derselben Tat Beschuldigte" oder "gleichzeitig mehrere verschiedener Taten Beschuldigte" zu verteidigen.
Literatur
- Rainer Brüssow, Norbert Gatzweiler, Wilhelm Krekeler, Volkmar Mehle (Hrsg.), Strafverteidigung in der Praxis, Band 1: Grundlagen des Strafverfahrens, 2. Auflage 2000, ISBN 978-3-8240-0856-8 (insb. § 10, Rn. 24-29)
- RA Dr. Eckhart Müller, Die Sockelverteidigung, StV 2001, S. 649-653
- Detlev Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 4. Auflage 2003, ISBN 3-89655-116-7
- Klaus Volk, Münchener Anwaltshandbuch Steuer- und Wirtschaftsstrafverteidigung, 1. Auflage 2006, ISBN 3406545327
- Gunter Widmaier, Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung, 1. Auflage 2006, ISBN 3406545319
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