- Sonntagsgebot
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Unter Sonntagsgebot versteht die römisch-katholische Kirche die verpflichtende Teilnahme an der sonntäglichen Heiligen Messe. Das Gebot gilt für alle Gläubigen ab dem 7. Lebensjahr und leitet sich aus dem 3. Gebot des Dekalogs sowie aus dem inneren Wesen der Kirche als Communio ab.
Der katholische Erwachsenenkatechismus lässt allerdings Ausnahmen zu. Diese können sein:
- schwere persönliche Nachteile (zum Beispiel Gefahr der Zerrüttung einer Ehe),
- unzumutbare Belastungen (angegriffene Gesundheit, Krankheit, weite Wege),
- Verpflichtungen der Nächstenliebe (zum Beispiel Pflege schwerkranker Angehöriger, Sorge für kleine Kinder).
Der Gläubige ist verpflichtet, bei längeren Verhinderungen nach Alternativen zu suchen.
Die Pflicht zur Teilnahme an einer Messe gilt auch an Gebotenen Feiertagen.
Literatur
- Erzbischöfliches Generalvikariat, Hauptabteilung Pastorale Dienst, Paderborn, "Bei Gott ist Vergebung"
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