- Gebotener Feiertag
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Gebotene Feiertage sind die Sonntage und Feste im liturgischen Kalender der katholischen Kirche, an denen die Gläubigen zur Teilnahme an einer Heiligen Messe verpflichtet sind.
„Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet; sie haben sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern.[1] [2] “
Die Pflicht zur Teilnahme an der Heiligen Messe kann auch am Vorabend erfüllt werden.
In allen Diözesen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz gelten neben den Sonntagen die folgenden gebotenen Feiertage: [3]
- Geburt unseres Herrn Jesus Christus (25.12.)
- Zweiter Weihnachtstag (26.12.)
- Hochfest der heiligen Gottesmutter Maria (1.1.)
- Ostermontag
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
Die folgenden Feiertage sind nicht allen Diözesen Deutschlands gebotene Feiertage: [3]
- Erscheinung des Herrn (6.1.)
- Hochfest des Leibes und Blutes Christi (Fronleichnam), (Donnerstag der zweiten Woche nach Pfingsten)
- Aufnahme Mariens in den Himmel (15.8.)
- Allerheiligen (1.11.)
Nichtgebotene Feiertage sind: Unbefleckte Empfängnis Mariä (8.12.), und die Hochfeste der hll. Josef (19.3.) und Petrus und Paulus (29.6.).
In den Diözesen der Österreichischen Bischofskonferenz sind folgende Feiertage geboten:
- Geburt unseres Herrn Jesus Christus (25.12.)
- Hochfest der heiligen Gottesmutter Maria (1.1.)
- Erscheinung des Herrn (6.1.)
- Christi Himmelfahrt
- Fronleichnam
- Aufnahme Mariens in den Himmel (15.8.)
- Allerheiligen (01.11.)
- Unbefleckte Empfängnis Mariä (8.12.)
Einzelnachweise
- ↑ CIC, c 1247
- ↑ CIC, c 1248 §1
- ↑ a b Heilige Zeiten, Partikularnorm Nr. 15 der Deutschen Bischofskonferenz
Siehe auch
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