Sparbrief

Sparbrief

Ein Sparbrief ist ein von einem Kreditinstitut angebotenes festverzinsliches Anlageprodukt. Seine Verzinsung ist für die gesamte Laufzeit festgelegt und damit im Voraus überschaubar. Im Unterschied zu börsenorientierten Anleihen sind diese Papiere spesenfrei und in der Regel zu 100 % beleihbar. Die Laufzeitenskala reicht bis zu zehn Jahren. Insgesamt ist das Angebot an Sparbriefen sehr vielfältig und auf die unterschiedlichsten Wünsche zugeschnitten:

  • der normale Sparbrief wird zum vollen Nennwert gekauft. Die Zinsen werden zum Jahresende vergütet und stehen frei zur Verfügung.
  • beim abgezinsten Sparbrief werden Zins und Zinseszinsen für die gesamte Laufzeit von vornherein auf den Kaufpreis angerechnet, so dass der Erwerbspreis deutlich unter dem Nennwert liegt.
  • der Sparbrief mit jährlich steigendem Zins ist in der Regel eine kurzfristig verfügbare Anlage, ähnlich dem Bundesschatzbrief. Er kann nach einer kurzen Wartezeit jederzeit zum Nennwert zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen eingelöst werden.

In der Schweiz wird für ein analoges Produkt der Begriff Kassenobligation verwendet.

Inhaltsverzeichnis

Sparkassenbrief

Ein Sparkassenbrief ist ein Sparbrief, der von Sparkassen ausgegeben wird.

Sparbriefe können nicht an der Börse gehandelt werden, da es Namensschuldverschreibungen sind. Hinzu kommt, dass sie im Gegensatz zu Bankobligationen seit dem 1. Juli 2009 in allen EU-Ländern einem Anlegerschutz bis zu 50.000 € unterliegen, wobei die bisherige Eigenbeteiligung von 10 % entfällt. Darüber hinaus können sich die emittierenden Kreditinstitute dem Einlagensicherungsfond des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) anschließen und das Kapital, welches die Basisdeckung überschreitet bis zu 30 % des haftenden Eigenkapitals je Gläubiger absichern.

Nachrangabrede

Es werden von verschiedenen Banken inzwischen Sparbriefe mit einer sogenannten Nachrangabrede ausgegeben. Das bedeutet, dass bei einem solchen Sparbrief die Einlagensicherung im Fall der Pleite des Kreditinstituts nicht greift. Denn bei einer Insolvenz der Bank werden erst alle anderen Gläubiger vorrangig bedient. Dies kann bedeuten, dass man als Sparbriefinhaber nichts von dem Geld zurück bekommt.

Geschichte

Der Sparbrief ist eine Erfindung der Vereinsbank Wiesbaden (heute: Wiesbadener Volksbank) und wurde erstmals am 15. April 1964 ausgegeben. Zunächst profitierten die Volksbanken von dieser Innovation. Ab 1967 imitierten die Sparkassen das Produkt und platzierten es als Sparkassenbrief am Markt. Später setzten es auch Privatbanken ein.

Literatur

Wiesbadener Volksbank, Festschrift zum einhundertfünfzigjährigen Jubiläum, Wiesbaden 2010, S. 116.

Hans Pohl, Bernd Rudolph, Günther Schulz, Wirtschafts- und Sozialgeschichte der deutschen Sparkassen im 20. Jahrhundert, Stuttgart 2005, S. 352f.

Bernhard Schramm, Die Volksbanken und Raiffeisenbanken, Frankfurt am Main 1982, S. 85.


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