Bundesschatzbrief

Bundesschatzbrief

Bundesschatzbriefe sind festverzinsliche Wertpapiere des Bundes (Deutsche Finanzagentur), die nicht in den Börsenhandel gegeben werden. Die Zinssätze der Papiere steigen über die Laufzeit an. Bundesschatzbriefe wurden 1969 zur Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten geschaffen.

Inhaltsverzeichnis

Unterschiede

Es gibt zwei Typen von Bundesschatzbriefen.

Typ A

Die Laufzeit beträgt etwa sechs Jahre. Die Zinsen werden am Ende jedes Laufzeitjahres ausgezahlt und sind zum Zeitpunkt der Zinszahlung steuerpflichtig. Auf Wunsch kann auch die Wiederanlage der Zinsen in neue Bundesschatzbriefe vereinbart werden.

Typ B

Die Laufzeit beträgt etwa sieben Jahre. Die Zinsen werden erst am Laufzeitende zusammen mit der Rückzahlung des Nennwertes (Anlagebetrages) ausgezahlt. Damit ist der Gesamtbetrag der Zinsen bei Fälligkeit steuerpflichtig.

Zinsen

Die Zinsen steigen progressiv, d. h. in den Anfangsjahren werden weniger Zinsen gezahlt als am Ende. Dies soll Anreize schaffen, die Bundesschatzbriefe bis zum Ende der Laufzeit zu halten. Die Zinsen müssen, wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist, voll versteuert werden. Seit 1. Januar 2009 unterliegen sie nicht mehr der Kapitalertragsteuer, sondern der Abgeltungsteuer.

Erwerb und Verwahrung

Der Erwerb von Bundesschatzbriefen ist grundsätzlich bei allen Geldinstituten möglich. Der Erwerberkreis ist auf natürliche Personen sowie bestimmte gemeinnützige respektive mildtätige Einrichtungen und Vereine begrenzt. Eine Übertragung ist grundsätzlich nur an ebenfalls Erwerbsberechtigte möglich. Während früher der Erwerb kostenfrei bei allen Geldinstituten und den Landeszentralbanken möglich war, wird heute der Vertrieb über die Deutsche Finanzagentur abgewickelt. Neben dem weiter angebotenen, aber nicht mehr generell kostenfreien Erwerb bei Geldinstituten können die Wertpapiere heute auch mittels des so genannten Überweisungsverfahrens erworben werden; der Mindestüberweisungsbetrag hierbei beträgt 52 Euro, während der Mindestnennwert 50 Euro beträgt.

Die Bundesschatzbriefe können kostenlos bei der Deutschen Finanzagentur verwaltet werden, während Geldinstitute hierfür regelmäßig die üblichen Depotgebühren für festverzinsliche Wertpapiere erheben. Dort können sie nach Ablauf des ersten Laufzeitjahres auch kostenlos gegen andere Bundeswertpapiere umgetauscht werden. Die komplette Verwaltung (Kauf/Verkauf/Umtausch/Vorzeitige Rückgabe von Bundesschatzbriefen) kann über Internetbanking oder postalisch erfolgen.

Vorzeitige Rückgabe

Unter bestimmten Voraussetzungen (Erstes Laufzeitjahr beendet, maximal 5.000 € Nennwert je 30 Zinstage und Gläubiger) ist eine vorzeitige Rückgabe von Bundesschatzbriefen möglich. Bundesschatzbriefe haben kein Kursrisiko, da sie nicht börsennotiert sind. Damit unterscheiden sich Bundesschatzbriefe von Bundesanleihen und Bundesobligationen (die börsennotiert sind und vor der Endfälligkeit nur an der Börse zum aktuellen Tageskurs, der den Nennwert sowohl unter- als auch überschreiten kann, verkauft werden können) sowie von den Finanzierungsschätzen des Bundes (bei denen weder ein Börsenhandel noch eine vorzeitige Rückgabe möglich ist).

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