- Nennwert
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Nach DIN 40200 ist ein Nennwert ein geeigneter, gerundeter Wert einer Größe zur Bezeichnung oder Identifizierung eines Gerätes oder einer Anlage. Solche Werte werden meist mit einer Wortkombination aus “Nenn-” und der gemeinten Größe bezeichnet, z. B. heißt der Nennwert einer Spannung Nennspannung.
Zahlungsmittel
Der Nennwert oder Nominalwert gibt an, welchen gesetzlichen Wert ein Zahlungsmittel hat. Er wird durch die herausgebende Institution, meistens die Nationalbank, festgelegt. Üblicherweise wird er auf das Zahlungsmittel gedruckt oder in dieses geprägt. Allerdings gab es in der Vergangenheit auch Münzen, in die kein Nominalwert geprägt war, wie bei antiken Münzen oder auch bei vielen neuzeitlichen Dukaten, die aber gewohnheitsgemäß trotzdem einen Nennwert hatten.
Sammlermünzen (besonders Gedenkmünzen sowie alte und seltene Münzen) können einen Sammlerwert haben, der oft weit über dem Nennwert liegt. Bei Münzen aus Edelmetallen übersteigt zudem heutzutage meistens der innere Wert (Metallwert, Materialwert) den Nennwert, siehe Bullion-Münzen.
Falls die herausgebende Stelle ein Zahlungsmittel nur eingeschränkt einlöst, die allgemeine Umlauffähigkeit nicht garantiert oder es gar für ungültig erklärt, kann der tatsächliche Wert aber auch unter dem Nennwert liegen. Der Wert, zu dem ein Zahlungsmittel in einer Transaktion tatsächlich akzeptiert wird, heißt Kurswert. Bei stabilen und regulierten Währungsverhältnissen sind der Nennwert und der Kurswert identisch; dieses ist in den meisten Industrienationen der Fall.
Den Nennwert gibt es auch bei Wertpapieren.
Nennwert von Wertpapieren
Bei einer Nullcouponanleihe im klassischen Sinn bezeichnet man die Endauszahlung als Nennwert.
Bei Anleihen im Allgemeinen ist die Prozentnotierung üblich: Die Anleihe hat einen festen Nennwert und ihr aktueller Kurs wurde relativ zum Nennwert angegeben. Eine 50-Euro-Anleihe zu einem Kurs von 1000 % kostet also 500 Euro.
Dies war früher auch bei Aktien üblich. Bis vor wenigen Jahren fanden sich an der Börse München noch einige prozentnotierte Kleinstgesellschaften. Schon seit Jahrzehnten hat sich jedoch die Kursangabe der Aktie an sich durchgesetzt, seit Ende der 1990er-Jahre auch die nennwertlose Aktie (Stückaktie), die nur noch einem der aktuellen Gesamtaktienzahl entsprechenden Anteil am Grundkapital entspricht. Der Nennwert darf nicht mit dem Emissionskurs verwechselt werden, dieser wird auf dem Kapitalmarkt durch Angebot und Nachfrage bestimmt.
- N: Nennwert einer Aktie
- G: Grundkapital der Aktiengesellschaft
- A: Aktienanzahl
Früher mussten die Aktien in Deutschland auf einen Nennwert lauten (§ 6 AktG a. F.), wobei ein Mindestnennbetrag von zunächst 50 DM und später von 5 DM pro Aktie gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 AktG a. F. vorgeschrieben war. Die Aktien konnten zwar verschiedene Nennwerte haben, waren aber durch die genannten Mindestnennbeträge determiniert.
Siehe auch
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