- Sperrfahrt
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Eine Sperrfahrt ist nach der Fahrdienstvorschrift der Deutschen Bahn AG wie folgt definiert: Sperrfahrten sind Züge, die in ein Gleis der freien Strecke eingelassen werden, das gesperrt ist.
Gründe hierfür sind:
- Gleisbauarbeiten oder sonstige Arbeiten auf der freien Strecke
- Beseitigung von Unfallfolgen oder Hilfeleistungen z. B. bei liegengebliebenen Zügen
- Kleinwagenfahrten
- Bedienung einer Anschlussstelle auf der freien Strecke.
Während eine normale Zugfahrt immer zwischen zwei Bahnhöfen (fachlich Zugmeldestelle genannt) stattfindet, kann eine Sperrfahrt auch auf der freien Strecke enden und wieder zu ihrem Ausgangspunkt zurückfahren. Die maximale Höchstgeschwindigkeit einer Sperrfahrt beträgt 50 km/h, bei geschobenen Fahrten 30 km/h. Befinden sich auf dem Fahrweg Bahnübergänge ohne technische Sicherungen (d. h. Bahnübergänge, die nicht mit Schranken oder Lichtzeichen, sondern nur mit Andreaskreuzen ausgerüstet sind), dann darf eine geschobene Sperrfahrt nur 20 km/h fahren. Diese Geschwindigkeiten gelten nur dann, wenn die Spitze des Zuges mit einem Triebfahrzeugführer besetzt ist. Wenn dies nicht der Fall ist, darf nur mit 10 km/h gefahren werden. Die Sperrung kann erst dann aufgehoben werden, wenn alle in den gesperrten Bereich eingelassenen Sperrfahrten (sowie vor der Sperrung eingelassenen Züge und Zugteile) den gesperrten Bereich wieder verlassen haben.
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