- Freizeitschiff
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Ein Sportboot ist ein Wasserfahrzeug, das dem Freizeitvergnügen auf dem Wasser und zuweilen auch repräsentativen Zwecken dient. Zu den Sportbooten gehören Motor- und Segelboote und -Yachten, Wassermotorräder. Länge, Verdrängung, Motorisierung und Größe der Crew spielen dabei keine Rolle. Entscheidend ist der Sport- und Freizeitzweck.
Inhaltsverzeichnis
Kleinfahrzeuge
Die Schifffahrtsstraßenordnungen kennen den Begriff „Sportboot“ nur mittelbar. Sie unterscheiden vielmehr zwischen „Fahrzeugen“ und „Kleinfahrzeugen“, „Segelfahrzeugen“ und „Maschinenfahrzeugen“, sowie zwischen „gewerblicher“ und „nicht-gewerblicher“ Nutzung.
Kleinfahrzeuge sind nach der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Boote unter Segeln, Motor oder Rudern sowie Amphibien- und Luftkissenfahrzeuge von weniger als 20 m Länge. Schlepper, Fähren, sowie Boote die für mehr als 12 Personen zugelassen sind, gelten unabhängig von ihrer Länge als „Fahrzeuge“.
Gewerblich genutzte Sportboote
Gewerblich genutzte Sportboote unterliegen in Deutschland und unter deutscher Flagge im Ausland besonderen Vorschriften:
- Sportbootvermietungsverordnung
- See-Sportbootverordnung
- Besetzung von gewerbsmässig genutzten Sportbooten
Führerscheine in Deutschland
auf deutschen Gewässern gelten für Sportboote folgende Führerscheinvorschriften:
Siehe auch
- Zu technischen Merkmalen und Eigenschaften von Sportbooten siehe den Artikel Boot.
- Weitere (freiwillige) Führerscheine für Sportboote siehe die Artikel Verbandsführerschein, Ausbildungen und Befähigungszertifikate (Schifferscheine), Sportbootführerschein (Schweiz) und Yachtmaster (Großbritannien).
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