- Sporteln
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Sporteln (Singular Sportel; von lat. sportula, Geschenk) waren ursprünglich das Entgelt, das Untertanen für gerichtliche Handlungen oder sonstige Amtshandlungen zu entrichten hatten. Sie wurden lange Zeit ganz oder teilweise den die Staatstätigkeiten ausführenden Beamten überlassen. Sporteln können als ältester Geldbestandteil der Besoldung angesehen werden.
Dieses Besoldungswesen unterstand dem Prinzip, dass das Amt und damit die Einwohner des Gebietes den Beamten zu unterhalten hatten.
Manchenorts in der Schweiz ist das Betreibungswesen Personen übertragen, welche für die Vornahme von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Sporteln erheben dürfen. Eine Konkursbetreibung hierfür ist ausgeschlossen (Art. 43 Ziff. 1 SchKG).
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