Untertan

Untertan

Als Untertan oder Subjekt (lat. subicere "unterwerfen, unterordnen") wurde vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert eine Person bezeichnet, die der Herrschaft eines anderen unterworfen ist. Untertanen waren nicht in vollem Umfang persönlich frei. Das Verhältnis zwischen dem Untertanen und seiner Obrigkeit war rechtlich geregelt und konnte sich sehr unterschiedlich gestalten: von eher symbolischer Unterordnung über Knechtschaft bis hin zur Leibeigenschaft. Der Philosoph Hegel bestimmt das soziale Verhältnis des Untertans als die mittlere zivilisatorische Stufe von Maßnahmen zum Ausgleich unvereinbarer Interessensunterschiede, welche zwischen dem aggressiven Zweikampf und dem Schluss eines bindenden Vertrages anzusiedeln ist.

Im Mittelalter waren die meisten Bauern Leibeigene eines Grundherren. Aber auch Freie, z. B. Adlige, die zum Teil selbst über Untertanen geboten, waren in ihrer Beziehung zum Landesherren oder zum König per Definition Untertanen. Die Rechte der Obrigkeit waren ihm gegenüber jedoch eingeschränkt. Im Römisch-Deutschen Reich wurde das Verhältnis zwischen Obrigkeit und Untertanen seit der Frühen Neuzeit immer mehr verrechtlicht. So konnten sich Untertanen in Deutschland im Rahmen eines Untertanenprozesses an eines der Reichsgerichte wenden und gegen Willkürakte ihres Landesherrn klagen.

Als sich in der Zeit des Absolutismus die moderne Staatsgewalt herausbildete, bezeichnete man die Staatsangehörigen, welche einem mit legitimen Mitteln nicht absetzbaren Regime (einer Monarchie) unterworfen waren, als Untertanen. In diesem Sinne steht der Untertan im Gegensatz zum freien Bürger einer Republik. Die Briten bezeichnen sich zum Teil noch heute als Untertanen ihrer Majestät. In den Niederlanden wird zwar meist der Ausdruck burger verwendet, ein EU-Bürger aber heißt offiziell EU-onderdaan. Der Begriff des Subjekts wandelt sich nach der französischen Revolution vom Untertanen zum freien Bürger.

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  • Untertan — (Subditus) ist der Staatsangehörige (s. Staatsangehörigkeit) mit Rücksicht auf seine Unterwerfung unter die Staatsgewalt. Ein älterer, aber staatsrechtlich unrichtiger Sprachgebrauch stellt dem eigentlichen Untertan (subditus personalis,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • untertan — untertan: Das Adjektiv mhd. undertān, ahd. untartān »unterjocht; verpflichtet« ist eigentlich das 2. Partizip des zusammengesetzten Verbs mhd. undertuon, ahd. untartuon »unterwerfen« (vgl. ↑ tun). Die Substantivierung Untertan (mhd.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Untertan — untertan: Das Adjektiv mhd. undertān, ahd. untartān »unterjocht; verpflichtet« ist eigentlich das 2. Partizip des zusammengesetzten Verbs mhd. undertuon, ahd. untartuon »unterwerfen« (vgl. ↑ tun). Die Substantivierung Untertan (mhd.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • untertan — Adj std. (9. Jh.), mhd. undertān, ahd. untartān Stammwort. Partizip von ahd. undartuon unterwerfen . Adjektiv: untertänig, Substantiv: Untertan. ✎ Schneider, R. AB 34 (1991), 225 236. deutsch s. unter, s. tun …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Untertan — Befehlsempfänger; Untergeordneter; Untergebener; Sklave; Leibeigener; Fronarbeiter * * * Un|ter|tan [ ʊntɐta:n], der; s, auch: en, en, Un|ter|ta|nin [ ʊntɐta:nɪn], die; , nen (früher): dem Landesherrn zu Gehorsam und Dienstbarkeit… …   Universal-Lexikon

  • untertan — ụn·ter·tan Adj; nur in 1 sich (Dat) etwas untertan machen geschr; erreichen, dass man etwas beherrscht ≈ sich etwas dienstbar machen: sich die Natur untertan machen 2 jemandem untertan sein hist; von einem Herrscher (besonders im absolutistisch… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Untertan — abhängig, nachrangig, unselbstständig, untergeben, untergeordnet, unterstellt; (bildungsspr.): inferior, sekundär; (bildungsspr. abwertend): subaltern. * * * untertan:1.⇨unterstellt(1)–2.sichu.machen:⇨unterwerfen(1) Untertan 1.Bürger,Staatsbürger …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • untertan — abhängig, nachrangig, unselbstständig, untergeben, untergeordnet, unterstellt; (bildungsspr.): inferior, sekundär; (bildungsspr. abwertend): subaltern. * * * untertan:1.⇨unterstellt(1)–2.sichu.machen:⇨unterwerfen(1) untertan→subaltern …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Untertan — Ụn·ter·tan der; s / en, en; hist; der Bürger eines absolutistisch regierten Staates: die Untertanen des Königs; Wir sind doch keine Untertanen! (= wir haben doch bestimmte Rechte) || NB: der Untertan; den, dem Untertan / Untertanen; des… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Untertan — der Untertan, en (Mittelstufe) jmd., der Bürger in einer Monarchie ist Beispiel: Er behandelte seine Untertanen außerordentlich schlecht …   Extremes Deutsch

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