- Sportgericht
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Sportgerichte beschäftigen sich mit der Behandlung und Sanktionierung von Regelverstößen in den einzelnen, von Verbänden und Vereinen organisierten Sportarten.
Inhaltsverzeichnis
Organisation
Jeder sportliche Dachverband, wie z. B. der Deutsche-Fußball-Bund (DFB) oder der Deutsche-Eishockey-Bund (DEB), betreibt Sportgerichte, welche für die Abarbeitung von Anzeigen, Straffällen und sportlichen Streitfällen zuständig sind.
Oft werden die Sportgerichte in Zuständigkeitsklassen aufgeteilt: Kreissportkammer, Bezirkssportkammer, Verbandssportkammer und Höchstes Sportgericht auf Organisationsebene, oder in Zuständigkeitsbereiche, wie z. B. Jugendsportgerichte.
Zusammensetzung
Sportgerichte bestehen aus dem Vorsitzenden und zwei oder mehreren Beisitzern. Dabei erfüllen diese keine Rechtspflege im öffentlichen Sinne, und müssen deswegen auch nicht Jura studiert haben oder gar die Fähigkeiten für die Bekleidung des Richteramtes aufweisen. Vielmehr sind es sportinteressierte und erfahrene Personen, welche von den Trägern der Sportgerichte (Dachverbände) berufen werden.
Tätigkeit
Sportgerichte sprechen vereins- oder personenbezogene Strafen aus. Diese reichen von Ermahnungen für Sportler bis hin zu Geldstrafen, Spieler- und Vereinssperren, Aberkennung von Toren und Punkten sowie Versetzung in andere Spielklassen oder Tätigkeitsverbote für Vereinsfunktionäre. Dabei bleiben als einzige Rechtsgrundlage die Satzung und Ordnungen, sowie das geltende Recht der jeweiligen Dachorganisation. Urteilsgrundlage sind die von den Verbänden aufgestellten Regeln, Satzungen und Ordnungen, an die sich jeder in einer Dachorganisation als Mitglied gemeldeter Verein halten muss.
Sportgerichte sorgen für einen geregelten Spiel- und Sportbetrieb und für die notwendige Gerechtigkeit in den jeweiligen Spielbetrieben. Sie sind für alle organisierten Vereine und Verbände zuständig.
Siehe auch
Weblinks
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