- Stadtbaumeister
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Der Begriff Baubeamter ist heute veraltet und bezeichnete vom 18. Jahrhundert bis ins frühe 20. Jahrhundert einen Architekten, Bauingenieur, Maschinenbauingenieur oder Schiffsingenieur, der in einem Dienstverhältnis mit einer staatlichen oder städtischen Verwaltungseinheit stand.
Inhaltsverzeichnis
Einteilung
Je nach deutschem Staat waren unterschiedliche Einteilungen gebräuchlich. Es wurden folgende Amtsbezeichnungen unterschieden:
Königreich Preußen
Das Königreich Preußen teilte seine Baubeamten in königliche Regierungsbauführer, königliche Regierungsbaumeister, Bauinspektoren und Bauräte ein. Der niedrigste Grad war der Regierungsbauführer. Erst mit der Staatsprüfung und vorangegangenen praktischen Ausbildung konnte man in den Stand der Regierungsbaumeister treten. Nach ungefähr 10 Jahren Wartezeit bestand die Möglichkeit eine Anstellung als Bauinspektor zu bekommen und damit einen eigenen Verwaltungskreis zu übernehmen. Baubeamte des Königreichs Preußen waren im Bereich des Wasserbaus und der Melioration, der Bauverwaltung und den Strombaubehörden sowie bei den Eisenbahnbehörden tätig.
Deutsches Reich bis 1918
In ähnlicher Weise gestaltet sich die Einteilung im deutschen Kaiserreich. Dort unterschied man zwischen kaiserlichem Marinebauführer, Marinebaumeister, Post- und Garnisonbauinspektoren, Landes(ober)bauinspektoren, Stadtbauinspektoren sowie Baumeistern. Des Weiteren wurden der Dienstgrad Meliorationsbauinspektor und Wiesenbaumeister (rangniedriger) verwendet.
Königreich Sachsen
Im Königreich Sachsen kannte man neben Regierungsbaumeistern und Bauinspektoren noch Landbaumeister. Der höchste Baubeamte wurde Oberlandbaumeister genannt.
Königreich Bayern
Das Königreich Bayern verwendete zusätzlich die Bezeichnungen Bauamtsassessor, Bauamtmann und Kreisbauassessor.
Baurat
In allen deutschen Staaten bezeichnete der Begriff Baurat einen bautechnischen Sachverständigen, der für eine Regierung, eine Eisenbahnbehörde, oder ein Magistrat tätig war. Man verwendete die Bezeichnungen Regierungsbaurat (in Bayern Kreisbaurat oder Generaldirektionsrat genannt), Stadtbaurat (auch Oberbaurat oder Baudirektor), und Landesbaurat.
heutige Amtsbezeichnungen
Für Beamte im Bereich Planung und Bauen sind Amtsbezeichnungen festgelegt. Diese dürfen beamten nur dann verliehen werden, wenn sie sich für Laufbahn eignen. Die Laufbahnbefähigung wird normalerweise durch den Nachweis eines Hochschulabschlusses einer Universität oder Technischen Hochschule mit Diplom oder Master oder einen akkreditierten Master-Abschluss einer Fachhochschule (z.B. in Architektur, Bauingenieurwesen, Stadtplanung) und die zweite Staatsprüfung nach zweijährigem Referendariat erbracht. Nach dem Referendariat müssen sie eine bis zu dreijährige Probezeit (Dienstbezeichnung: Bauassessor oder Baurat zur Anstellung) ableisten. Mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung sind sie berechtigt die Berufsbezeichnung „Regierungsbaumeister“ (Baden-Württemberg und Bayern) bzw. „Bauassessor“ zu führen.
Den Amtsbezeichnungen entspricht eine bestimmte Besoldungsstufe: Baurat A 13; Oberbaurat A 14; Baudirektor A 15; Ltd. Baudirektor A 16;
In einer Großstadt (über 100.000 Einwohner) wäre in der Regel der Amtsleiter z.B. des Tiefbauamtes oder des Stadtplanungsamtes ein Ltd. Baudirektor.
Siehe auch
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text („public domain“) aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn Du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen.
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