Staffelmiete

Staffelmiete

Die Staffelmiete ist eine Form der Miete, bei der schon im vorhinein festgelegt ist, in welchem Umfang sich die Miete zu bestimmten Zeitpunkten erhöht.

Sie ist geregelt in § 557a BGB, in der Vereinbarung muss die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung als Geldbetrag ausgewiesen werden. Die jeweilige Mietstaffel muss mindestens ein Jahr unverändert gelten. Weitere Erhöhungen sind für den Zeitraum der Staffelung unzulässig - dies gilt auch bei Modernisierungen in diesem Zeitraum. Ausgenommen sind lediglich die Betriebskosten. Auch in unbefristeten Mietverträgen können Staffelmieten vereinbart sein. Bei Ablauf der Staffelung kann hier die Miete nur abhängig von der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Der Ausschluss eines Kündigungsrechtes eines gewerblichen Mieters oder bei einer Individualvereinbarung ist bei einem Staffelmietvertrag auf vier Jahre begrenzt.

Im Vergleich zur Indexmiete und der sonst für Wohnraum vorgesehenen Begrenzung einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB stellt sich die Frage, wo die vereinbarte Staffelung sich im Verhältnis zur allgemeinen Wertentwicklung befindet. Diese Abweichung ist im Rahmen der Wertermittlung zu berücksichtigen, da auf Grund der zeitlichen Befristung jeder Staffelung langfristig nur von der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgegangen werden kann. Im Regelfall dürfte eine Staffelmiete über der allgemeinen Preisentwicklung liegen, weshalb bei Anwendung eines Ertragswertverfahrens für die Zeit nach dem Ablauf einer Kündigungssperrfrist eine Minderung angemessen sein kann.

Siehe auch

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  • Staffelmiete — Stạf|fel|mie|te 〈f. 19〉 Miete, die in regelmäßigen Zeitabständen erhöht wird * * * Stạf|fel|mie|te, die: ↑ 1Miete, die sich nach Vereinbarung in festen Zeitabständen erhöht. * * * Staffelmiete,   schriftliche Vereinbarung zwischen Vermieter und …   Universal-Lexikon

  • Staffelmiete — Vereinbarung des Mietzinses in Schriftform für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe. Der Mietzins muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben und betragsmäßig ausgewiesen sein. Eine Erhöhung des Mietzinses aus anderen Gründen… …   Lexikon der Economics

  • Staffelmiete — Stạf|fel|mie|te …   Die deutsche Rechtschreibung

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  • Mieterhöhung — Im Laufe eines Mietverhältnisses wird einem Vermieter das Recht zu einer Mieterhöhung eingeräumt, was ihm ermöglicht, die Miete an eine allgemeine Preissteigerung anzupassen. Gemäß § 557 Abs. 1 BGB können die Vertragsparteien im laufenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Staffelmietvertrag — Die Staffelmiete ist eine Form der Miete, bei der schon im vorhinein festgelegt ist, in welchem Umfang sich die Miete zu bestimmten Zeitpunkten erhöht. Sie ist geregelt in BGB § 557a. In der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige …   Deutsch Wikipedia

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  • Mietkautionsbuch — Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter den Mietzins. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Verpflichtungen… …   Deutsch Wikipedia

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