- Standzeit
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Unter Standzeit versteht man bei Maschinen, Werkzeugen und technischen Anlagen die Zeit, in der diese arbeiten können, bis die nächste Wartung, Reinigung o. Ä. durchgeführt werden muss, d. h. in der die Maschine oder Anlage bzw. das Werkzeug ohne Unterbrechung arbeiten kann. Die Standzeit beeinflusst wesentlich die erforderlichen Wartungsintervalle während der Lebensdauer einer technischen Anlage.
In der Fertigungstechnik wird die Standzeit T neben dem Standvolumen V dafür verwendet, das Standvermögen einer Werkzeug-Werkstoff Kombination (Wirkpaar) zu charakterisieren. Die Standzeit T bzw. das Standvolumen V werden als Standgrößen bezeichnet. Bei der Ermittlung von Standgrößen müssen die Standbedingungen, wie z. B. die Werkzeuggeometrie, der Schneidstoff oder der Werkstoff vorgegeben werden. Des Weiteren ist es notwendig, zu spezifizieren, für welche Standkriterien (Verschleißmarkenbreite, Kolktiefe, ...) die Standgröße angegeben wird. In der DIN-Norm 6583 wird das Standvermögen als "[...] die Fähigkeit eines Wirkpaares (Werkzeug und Werkstück), einen bestimmten Zerspanvorgang durchzustehen" definiert. [1] Somit kann man die Standzeit T als die Zeitspanne bezeichnen, in der ein Werkzeug die Fähigkeit besitzt ein Werkstück zu zerspanen.
Als messbare Werte am Werkzeug werden für Standzeitkriterien die Verschleißmarkenbreite (VB), die Kolktiefe (KT) oder der Kolkmittenabstand (KM) herangezogen, für die ein bestimmter Grenzwert vorgesehen wird, bei dessen Erreichen das Werkzeug als verschlissen gilt. Die Standbedingungen stellen die Parameter dar, unter denen zerspant wird. Verwendung findet hier die Schnittgeschwindigkeit vc. Die Durchführung eines Verschleiß-Standzeit-Drehversuches ist normiert nach ISO 3685.
Unter der Standzeit eines Katalysators versteht man die Dauer seiner Einsetzbarkeit für den Anwender, bei der dieser mit hinreichender Aktivität und Selektivität wirtschaftlich betrieben werden kann.
Einzelnachweise
- ↑ DIN 6583, 1981, S. 1
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