- 8,33 kHz Kanalraster
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Mit Kanalraster wird in der Funktechnik die Differenz der Mittenfrequenzen zweier benachbarter Übertragungskanäle in einem Frequenzband bezeichnet. Die benötigte Bandbreite eines dieser Übertragungskanäle kann kleiner, gleich oder größer dem Kanalraster sein. Ist das Kanalraster kleiner als die Kanalbandbreite spricht man von überlappenden Kanälen.
Inhaltsverzeichnis
Lang- und Mittel- und Kurzwellenrundfunk
In Europa, Asien, Afrika und Australien beträgt in den Lang- und Mittelwellenrundfunkbändern das Kanalraster 9 kHz, wobei die Kanalmittenfrequenz in kHz ohne Rest durch 9 teilbar ist. Eine Ausnahme bilden die beiden ursprünglich für 180 kHz koordinierten Sender Felsberg (Programm Europe 1) und Zehlendorf (Deutschlandradio Kultur), die zur Reduktion von gegenseitigen Störungen um 3 kHz nach oben bzw. unten verschoben sind. Auf dem amerikanischen Doppelkontinent beträgt das Kanalraster 10 kHz, wobei die Kanalmittenfrequenz in kHz ohne Rest durch 10 teilbar ist. Im Kurzwellenbereich wird innerhalb der Rundfunkbänder weltweit ein 5 kHz-Raster verwendet (Kanalmittenfrequenz in kHz ohne Rest durch 5 teilbar).
Ultrakurzwelle Band II
Im Rundfunkband II (UKW-Hörfunk) wird ein Kanalraster von 100kHz verwendet [1]. In einigen Ländern und im Breitbandkabel wird vereinzelt auch ein Kanalraster von 50 kHz verwendet. Die bei Empfangsgeräten bis in die 1960er Jahre oftmals auf der Frequenzskala dargestellten Kanäle im 300 kHz-Raster beginnend mit Kanal 2 (entspricht 87,6 MHz) [2] haben seit langem keine praktische Bedeutung mehr.
Fernsehfunk
In Deutschland und Westeuropa liegen die Kanäle in den Bändern VHF Band I (Kanal 2 bis 4, Abstand 7 MHz) und Band III (Kanal 5 bis 12, Abstand 7 MHz) sowie UHF Band IV und V (Kanal 21 bis 69, Abstand 8 MHz). Siehe hierzu Frequenzen der Fernsehkanäle
Flugfunk
Bis in die frühen Siebziger Jahre war das Kanalraster im Flugfunk (Sprechfunk) 50 kHz und wurde dann auf 25 kHz reduziert. Dies bedeutete eine Verdopplung der nutzbaren Kanäle.
Der Sprechfunk hat im Flugverkehr den Frequenzbereich 117,975 MHz bis 137,000 MHz.
Beispielsweise ergeben sich folgende mögliche Frequenzen:
- 118,300 MHz
- 118,325 MHz
- 118,350 MHz
- 118,375 MHz
- 118,400 MHz
Diese Frequenzen sind auf den Flugplatzkarten und Flugkarten veröffentlicht, bzw. werden sie von der Flugsicherung zugewiesen. Bei der Frequenzzuweisung über Funk wird die letzte Stelle nicht mit angesagt, weil sie sich von selbst versteht. Beispiel: "Rufen Sie den Tower auf 118.32".
Die Zunahme des Flugverkehrs erforderte eine Kapazitätserhöhung im Flugverkehrsmanagement. Um die für den Flugfunk verfügbaren Frequenzen zu vervielfachen, wurde seit 1999 im europäischen Luftraum das 8,33 kHz Kanalraster im Luftraum oberhalb Flugfläche 245 (24.500 Fuß = ca. 8 km) verbindlich eingeführt. Dazu benötigten die Flugzeuge (hauptsächlich hochfliegende Airliner) entsprechende neue Funkgeräte (minimum zwei je Flugzeug).
Im unteren Luftraum bleibt es zunächst beim herkömmlichen 25 kHz Kanalraster. Ausnahmen von der Ausrüstungspflicht für 8,33 kHz können nur für den individuellen Flug, nicht aber für das Flugzeug selber beantragt werden. Zuständig für die Erteilung von Ausnahmen ist die Flugsicherung.
Im Flugplan ist im Feld 10 der Buchstabe Y einzutragen, wenn Funkgeräte mit einem 8,33 kHz Kanalraster vorhanden sind. Wenn keine entsprechenden Funkgeräte vorhanden sind, aber eine Ausnahmegenehmigung vorliegt, dann ist STS/EXM833 einzutragen.
Ab 2007 soll das 8,33 kHz Kanalraster auch schon oberhalb von FL 195 eingeführt werden, sowie in ausgewählten Terminal Control Areas (TMAs) und Kontrollzonen (CTRs).
Ab 2009 soll für bestimmte Lufträume auch das 8,33 kHz Kanalraster eingeführt werden.
Betriebsfunk
Im deutschen Betriebsfunk beträgt das Kanalraster 20 kHz. Man spricht vom ungeraden Raster, weil die Frequenzen alle mit 10, 30, 50, 70 oder 90 kHz enden. Beispielsweise 150,250; 150,270; 150,290 MHz.
BOS-Funk
Im BOS-Funk gibt es kein einheitliches Kanalraster. So hat das 8 m-Band ein gerades 20-er Raster. Die Frequenzen sind also z. B. 34,360; 34,380; 34,400 MHz. Im 4 m-Band gibt es das ungerade 20-er Raster mit 5-er Endung. Z. B. 74,215; 74,235; 74,255 MHZ. Im 2 m-Band gibt es sowohl das ungerade als auch das gerade 20-er Raster. Bsp. 165,210; 165,230; 165,250 MHz und 167,560; 167,580; 167,600 MHz. Im 70 cm-Band gilt das 12,5 kHz-Raster, also 443,6000; 443,6125; 443,6250 MHz usw.
Seefunk
Auch im UKW-Seefunk gibt es kein einheitliches Raster, die Kanalabstände sind zwar stets 50 kHz zwischen zwei folgenden Kanalnummern, jedoch befinden sich teilweise zwei unterschiedliche Kanäle auf benachbarten Frequenzen auch im Abstand von nur 25 kHz. Bsp.: Kanal 60: 156,025 MHz Kanal 1: 156,050 MHz Kanal 61: 156,075 MHz Kanal 2: 156,100 MHz Diese zerhackte Kanalzuteilung ist historisch bedingt, als die höheren Kanäle erst später zugeteilt wurden und einfach zwischen die bestehenden zwischengeschoben wurden.
Amateurfunk
Auch im Amateurfunk gibt es kein einheitliches - sofern überhaupt vorhanden - Kanalraster. Bedingt durch die schmalbandigen Betriebsarten wie CW und SSB auf Kurzwelle und die in der Regel durchgehend abstimmbaren Funkgeräte, ergibt sich keine Notwendigkeit, ein Kanalraster einzuführen. Man sucht sich einfach eine freie Stelle möglichst in der Mitte zwischen zwei benachbarten Stationen um zu senden. Bedingt durch die Bandbreite, die eine Modulationsart belegt, spricht man in diesem Sinne von Kanal, wenn man den belegten Frequenzbereich meint. Bei CW sind das einige 100 Hz, bei SSB ca. 2,7 kHz. Auf höheren Bändern, wo man auch mit breiteren Modulationsarten arbeitet, hat sich eine Empfehlung durchgesetzt, sich an ein "Kanalraster" zu halten, das durch die Bandbreite der Modulationsart diktiert wird. So beträgt das Kanalraster im FM-Bereich von 10 m in der Regel 10 kHz. Im UKW-Bereich, wo PLL-abgestimmte Geräte die Regel sind, wird das Kanalraster durch die Schrittweite der Abstimmung diktiert. Auf 2 m und 70 cm waren somit traditionell 25 kHz als Kanalraster definiert. Bedingt durch eine bessere Ausnutzung der Frequenzen und die Fähigkeiten neuerer Geräte, wurde das Raster im 2 m Band auf heutzutage 12,5 kHz halbiert – was aber oft Probleme aufwirft, da die Bandbreite der meisten Geräte und der Hub nicht an die geringen Kanalabstände angepasst sind. In den USA u.a. 20 kHz auf 2m u. 70 cm. Bei Bändern die noch nicht so lange von Funkamateuren genutzt werden wie das 6-Meter-Band versucht man bei Frequenzmodulation 20 kHz (statt 25 kHz) als Kanalraster einzuführen, als schmalbandige Betriebsart 10 kHz (statt 12,5 kHz), entsprechend wie bei 25/12,5 mit 5 und 2,5 kHz Hub.
Freenet
Im Bereich des Freenet-Funks sind nur 6 Frequenzen zugeteilt mit einem Kanalraster von 12,5 kHz. (Semi-Profifunk ohne Zulassung und ohne Gebühren mit 500 mWatt) Die Frequenzen sind somit: 149,0250; 149,0375; 149,0500; 149,0875; 149,100; 149,1125 MHz.
Einzelnachweise
- ↑ final acts of the Regional Administrative Conference for the Planning of VHF Sound broadcasting (Region 1 and Part of Region 3) Geneva, 1984 (GE84), Annex 2 Chapter 3.2: "A uniform channel spacing of 100 kHz was adopted in principle for both monophonic and stereophonic emissions. The nominal carrier frequencies are, in principle, integral multiples of 100 kHz."
- ↑ Institut für Rundfunktechnik, Hörfunk- und Fernsehsender in der Bundesrepublik Deutschland, Wittsmoor-Liste: UKW - KANALBEZEICHNUNGEN FREQUENZBEREICH II [1]
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