Flugfunk

Flugfunk
Flugfunk-Bodenstation der DFS auf dem Deister bei Hannover

Der mobile Flugfunkdienst − meist kurz Flugfunk genannt − ist ein Funkdienst zur Kommunikation zwischen Bodenpersonal und fliegendem Personal in der Luftfahrt.

Inhaltsverzeichnis

Frequenzbereiche

Der zivile Flugfunk wird als Sprechfunk auf Frequenzen oberhalb des normalen UKW-Rundfunks betrieben. Die dem mobilen Flugfunkdienst weltweit zugewiesenen Frequenzbereiche sind durch die Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) festgelegt. Die zu verwendenden Sprechfunkverfahren sind weltweit einheitlich durch den Anhang 10 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt geregelt.

Flugfunk nutzt den Frequenzbereich von 117,975 bis 137 MHz. Durch die ursprüngliche Rasterung der Funkgeräte mit einem Kanalabstand von 50 kHz entstanden in diesem Frequenzbereich 360 Sprechkanäle. In den 70er Jahren wurde dies durch einen verringerten Kanalabstand von 25 kHz auf 720 Kanäle erweitert. Der weitaus höhere Bedarf an Kanälen führte mittlerweile zur Entwicklung von Funkgeräten mit einem Kanalabstand von nur noch 8,33 kHz; daraus ergibt sich eine Verdreifachung der nutzbaren Funkkanäle. Die neuen Frequenzen des 8,33 kHz-Rasters werden in Europa gegenwärtig nur über FL 195 eingesetzt.

Flugfunk ist immer amplitudenmoduliert. Dies hat zur Folge, dass zwar die Qualität der Verbindung gegenüber einer frequenzmodulierten Verbindung schlechter ist, jedoch noch Funksprüche bei einem relativ schlechten Signal-Rausch-Verhältnis verstanden werden können, während dies bei der Verwendung der Frequenzmodulation nicht möglich wäre. Der Funkverkehr wird in der Betriebsart „Wechselsprechen“ ausgeführt, d. h., dass die Antwort auf der gleichen Frequenz erfolgt wie der Anruf. Es sollte zu einer Zeit nur jeweils von einer Funkstelle gesendet werden, da gleichzeitige Sendungen von verschiedenen Stellen auf der selben Frequenz in der Regel unverständlich sind.

Sprache und Aussprache

Die weltweite Sprache im Flugfunk ist Englisch; entsprechend ist auch für den Sprechfunk im Bereich der deutschen Flugsicherung die englische Sprache Standard. Für die Belange des Sichtflugs (VFR) kann in Deutschland auch Deutsch gesprochen werden.

Die Bodenfunkstellen der unkontrollierten Flugplätze (Rufzeichen „INFO“) werden nicht von einem Flugsicherungsprovider betrieben. Dort ist Deutsch die Standardsprache; auf dafür ausgewiesenen Frequenzen kann auch Englisch gesprochen werden.

Einzelbuchstaben, zum Beispiel von Luftfahrzeug-Kennungen, Rollbahnbezeichnungen oder Luftraum-Kategorien werden mit Hilfe des ICAO-Alphabets ausgesprochen, auch bei Verwendung von Deutsch als Funksprache.

Die Aussprache von Ziffern und Zahlen folgt besonderen Regeln: „zwei“ wird zur „zwo“, „three“ wird als „tri“ ausgesprochen, nine als „niner“ und „thousand“ als „tausend“. Ganze Hunderter und ganze Tausender werden „natürlich“ gesprochen, es heißt also „Flughöhe zwo-tausend-vier-hundert Fuß“ oder „altitude two-tausend-four-hundred feet“. Andere Zahlen müssen durch ihre Einzelziffern ausgedrückt werden: Piste zwo-sieben/runway two-seven; Steuerkurs zwo-eins-null/heading two-one-zero, QNH eins-null-eins-neun/QNH one-zero-one-niner.

Da der Flugfunk eine auf Englisch zwar weltweit einheitlich formalisierte Sprachform hat, aber dennoch landesspezifisch organisiert ist, kann es zu Problemen kommen, wenn Piloten die Landessprache benutzen, die jedoch von anderen, landesfremden Piloten nicht verstanden wird. Neben Englisch sind in vielen Ländern landestypische Sprachen zulässig, sodass der Funkverkehr mit der Flugsicherung in den entsprechenden Ländern auch in diesen Sprachen erfolgen darf.

Funkverkehr zwischen Bodenfunkstelle und Luftfahrzeug

Jedem Flugplatz steht mindestens eine feste Frequenz zur Kommunikation mit den Piloten zu Verfügung. Ein durch Fluglotsen kontrollierter Platz wird in Deutschland mit dem Ortsnamen und dem Zusatz TOWER (bzw. TURM bei deutschsprachigem Funkverkehr) angerufen, einen unkontrollierten Platz ruft man mit dem Flugplatznamen und dem Zusatz INFO.

Die Abwicklung des Flugfunks folgt generell festen Regeln und sogenannten Sprechgruppen (festen Formulierungen für bestimmte Meldungstypen), deren Kenntnis in der Prüfung zu einem Sprechfunkzeugnis nachgewiesen werden muss. Die hohe Standardisierung dient der Vereinfachung des Funkverkehrs. So werden die nötigen Informationen mit größtmöglicher Sicherheit vor Irrtümern und Missverständnissen übermittelt.

Bei unkontrollierten Flugplätzen gibt die Flugleitung nur Verkehrsinformation, aber keine Anweisungen. Ausnahmen sind zur unmittelbaren Gefahrenabwehr jedoch möglich. Beim Anflug melden sich die Piloten mindestens fünf Minuten vor dem Platz, geben ihr Landevorhaben bekannt, erfahren die Landerichtung und melden danach ihre Position in der Platzrunde.

Bei kontrollierten Plätzen wird der Verkehr auf der Start- und Landebahn sowie in der Kontrollzone um den Flugplatz herum durch den Towerlotsen gelenkt. Kontrollierte Flugplätze haben oft auch eine Vorfeldkontrolle, um die Bewegungen auf dem Vorfeld zu koordinieren, sowie in den meisten Fällen eine Rollkontrolle für den Rollverkehr von und zu den Start/Landebahnen. Tower, Rollkontrolle und Vorfeldkontrolle haben jeweils eigene Funkfrequenzen.

An größeren Flugplätzen gibt es unter der Abkürzung „ATIS“ (Automatic Terminal Information Service) eine automatische, auf einer flugplatzspezifischen ATIS-Funkfrequenz ausgestrahlte Platzinformation (Wetter, aktive Pisten, Luftdruck QNH und ggf. weitere aktuelle Besonderheiten). Piloten, die nach Instrumentenflugregeln (IFR) starten oder landen wollen, müssen hierzu die aktuelle ATIS-Aufsprache beachten. Jede neue ATIS-Durchsage wird bei erfolgten Aktualisierungen durch einen fortlaufenden Buchstaben aus dem ICAO-Alphabet kenntlich gemacht.

In Deutschland unterliegt der Flugfunk dem Fernmeldegeheimnis. Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses haben zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses Schweigepflicht.

Sprechfunkzeugnis

Sprechfunkzeugnis

Hauptartikel: Sprechfunkzeugnis (Luftfahrt)

Zur Nutzung des Flugfunks ist ein Sprechfunkzeugnis erforderlich.

Das Sprechfunkzeugnis ist in Deutschland als „Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst“ (BZF I und BZF II) sowie als „Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst“ (AZF) eingeführt.

Beim BZF II wird ausschließlich in deutscher Sprache geprüft, daher berechtigt es nur zum Flugfunk im Sichtflug innerhalb Deutschlands.

Beim BZF I wird die Befähigung zur Durchführung des Flugfunks im Sichtflug (VFR) in englischer und deutscher Sprache geprüft, zusätzlich auch das Verständnis englischer Fachtexte.

Das AZF berechtigt zusätzlich zur Durchführung des Funkverkehrs im Instrumentenflug (IFR); es setzt die Prüfung zum BZF I oder BZF II voraus.

Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind:

  • Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen innerhalb der Lufträume G, E und F.
  • Luftfunkstellen während der Ausbildung,
  • Funkstellen in Kraftfahrzeugen, die ausschließlich für die Verbindung mit Luftfunkstellen in Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen betrieben werden,
  • Bodenfunkstellen, die ausschließlich für die Übermittlung von Flugbetriebsmeldungen eingesetzt werden,
  • Inhaber entsprechender gültiger Militärerlaubnisse.

Nähere Einzelheiten regelt die Verordnung über Flugfunkzeugnisse FlugfunkV.

Navigationsfunkdienst

VDF-Peiler der DFS auf dem Deister bei Hannover

Neben dem Flugfunkdienst existiert in der Luftfahrt ein Navigationsfunkdienst. Dabei werden Signale von speziell eingerichteten Bodensendern für die Anzeige von Navigationsinstrumenten an Bord genutzt.

Die Signale der ungerichteten Funkfeuer (NDB) werden auf Frequenzen zwischen 255 und 526 kHz gesendet, also im Bereich der Lang- und Mittelwelle.

Die Drehfunkfeuer (Very High Frequency Omnidirectional Radio Range - VOR) sowie die Landekurssender (Localizer) des Instrumentenlandesystems (Instrument Landing System - ILS) senden im VHF-Bereich. Die Frequenzen dieser Sender liegen zwischen 108 und 117,975 MHz, mithin direkt benachbart zu den Sprechfunkfrequenzen.

Die gleichfalls zum Instrumentenlandesystem gehörenden Gleitwegsender arbeiten im UHF-Bereich von 328,6 und 335,4 MHz.

Literatur

  • J. Hinkelbein, S. Berger: Prüfungsvorbereitung für die Privatpilotenlizenz, Band 2: Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis. AeroMed-Verlag, Hördt 2007.
  • Deutsche Flugsicherung (Hrsg.): NfL I 278/07. Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren. In: Nachrichten für Luftfahrer Teil I. Langen 22. November 2007 (Online verfügbar, PDF, abgerufen am 7. April 2011).

Siehe auch

Weblinks

Live (ohne Deutschland, siehe Fernmeldegeheimnis):

Sonstige:


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