Flugfunkdienst

Flugfunkdienst
Flugfunk-Bodenstation der DFS auf dem Deister bei Hannover
VDF-Peiler der DFS auf dem Deister bei Hannover

Der mobile Flugfunkdienst − meist kurz Flugfunk genannt − ist ein Funkdienst zur Kommunikation zwischen Bodenpersonal und fliegendem Personal in der Luftfahrt.

Inhaltsverzeichnis

Frequenzbereiche

Der zivile Flugfunk wird als Sprechfunk auf Frequenzen oberhalb des normalen UKW-Rundfunks betrieben und ist weltweit sowohl sprachlich als auch im Frequenzbereich einheitlich geregelt.

Flugfunk nutzt den Frequenzbereich von 117,975 bis 137 MHz. Durch die ursprüngliche Rasterung der Funkgeräte mit einem Kanalabstand von 50 kHz entstanden in diesem Frequenzbereich 360 Sprechkanäle. In den 70er Jahren wurde dies durch einen verringerten Kanalabstand von 25 kHz auf 720 Kanäle erweitert. Der weitaus höhere Bedarf an Kanälen führte mittlerweile zur Entwicklung von Funkgeräten mit einem Kanalabstand von nur noch 8,33 kHz; daraus ergibt sich eine Verdreifachung der nutzbaren Funkkanäle. Die Funkgeräte mit 8,33 kHz-Raster werden gegenwärtig im „Oberen Luftraum“ (ab FL 245/ca. 24.000 ft/7500 m) eingesetzt.

Flugfunk ist immer amplitudenmoduliert. Er wird in der Betriebsart „Wechselsprechen“ ausgeführt, d. h., dass die Antwort auf der gleichen Frequenz erfolgt wie der Anruf. Es kann zu einer Zeit nur jeweils entweder gesendet oder empfangen werden.

Sprache und Aussprache

Die weltweite Sprache im Flugfunk ist Englisch; entsprechend ist auch für den Sprechfunk im Bereich der deutschen Flugsicherung die englische Sprache Standard. Für die Belange des Sichtflugs (VFR) kann auf ausgewiesenen Frequenzen auch Deutsch gesprochen werden.

Die Bodenfunkstellen der unkontrollierten Landeplätze und Fluggelände (Rufzeichen „INFO“) werden nicht von einem Flugsicherungsprovider betrieben. Dort ist Deutsch die Standardsprache; auf dafür ausgewiesenen Frequenzen kann auch Englisch gesprochen werden.

Einzelbuchstaben, z. B. von Luftfahrzeug-Kennungen, Rollbahnbezeichnungen oder Luftraum-Kategorien werden mit Hilfe des ICAO-Alphabets ausgesprochen.

Die Aussprache von Ziffern und Zahlen folgt besonderen Regeln: „zwei“ wird zur „zwo“, „three“ wird als „tri“ ausgesprochen, nine als „niner“ und „thousand“ als „tausend“. Ganze Hunderter und ganze Tausender werden „natürlich“ gesprochen, es heißt also „Flughöhe zwo-tausend-vier-hundert Fuß“ oder „altitude two-tausend-four-hundred feet“. Andere Zahlen müssen durch ihre Einzelziffern ausgedrückt werden: Piste zwo-sieben/runway two-seven; Steuerkurs zwo-eins-null/heading two-one-zero, QNH eins-null-eins-neun/QNH one-zero-one-niner.

Da der Flugfunk eine auf Englisch zwar weltweit einheitlich formalisierte Sprachform hat, aber dennoch landesspezifisch organisiert ist, kann es zu Problemen kommen, wenn Piloten die Landessprache benutzen, die jedoch von anderen, landesfremden Piloten nicht verstanden wird. Neben Englisch sind auch Spanisch, Französisch, Arabisch, Russisch und Chinesisch offizielle ICAO-Sprachen, sodass der Funkverkehr mit der Flugsicherung in den entsprechended Ländern auch in diesen Sprachen erfolgen darf.

Funkverkehr zwischen Bodenfunkstelle und Luftfahrzeug

Jedem Flugplatz steht mindestens eine feste Frequenz zur Kommunikation mit den Piloten zu Verfügung. Ein durch Fluglotsen kontrollierter Platz wird in Deutschland immer mit dem Namen des Flugplatzes und dem Zusatz TOWER (bzw. TURM bei deutschsprachigem Funkverkehr) angerufen, einen unkontrollierten Platz ruft man mit dem Flugplatznamen und dem Zusatz INFO.

Bei unkontrollierten Flugplätzen gibt die Flugleitung nur Verkehrsinformation, aber keine Anweisungen. Ausnahmen sind zur unmittelbaren Gefahrenabwehr jedoch möglich. Beim Anflug melden sich die Piloten mindestens fünf Minuten vor dem Platz, geben ihr Landevorhaben bekannt, erfahren die Landerichtung und melden danach ihre Position in der Platzrunde.

Bei kontrollierten Plätzen wird der Verkehr auf der Start- und Landebahn sowie in der Kontrollzone um den Flugplatz herum durch den Towerlotsen gelenkt. Kontrollierte Flugplätze haben oft auch eine Vorfeldkontrolle, um die Bewegungen auf dem Vorfeld zu koordinieren, sowie in den meisten Fällen eine Rollkontrolle für den Rollverkehr von und zu den Start/Landebahnen. Tower, Rollkontrolle und Vorfeldkontrolle haben jeweils eigene Funkfrequenzen.

An größeren Flughäfen gibt es unter der Bezeichnung „ATIS“ (Automatic Terminal Information Service) eine automatische, auf einer bestimmten Funkfrequenz ausgestrahlte Anflug- und Wetteransage. Jeder Pilot, der nach Instrumentenflugregeln (IFR) starten oder landen will, ist angewiesen, die aktuelle ATIS-Aufsprache abzuhören. Jede neue ATIS-Durchsage wird bei den halbstündlich erfolgenden Aktualisierungen durch einen fortlaufende Buchstaben aus dem ICAO-Alphabet kenntlich gemacht.

Sprechfunkzeugnis

Hauptartikel: Sprechfunkzeugnis (Luftfahrt)

Zur Nutzung des Flugfunks ist ein Sprechfunkzeugnis erforderlich.

Das Sprechfunkzeugnis ist in Deutschland als „Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst“ (BZF I und BZF II) sowie als „Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst“ (AZF) eingeführt.

Beim BZF II wird ausschließlich in deutscher Sprache geprüft, daher berechtigt es nur zum Flugfunk im Sichtflug innerhalb Deutschlands.

Beim BZF I wird die Befähigung zur Durchführung des Flugfunks im Sichtflug (VFR) in englischer und deutscher Sprache geprüft, zusätzlich auch das Verständnis englischer Fachtexte.

Das AZF berechtigt zusätzlich zur Durchführung des Funkverkehrs im Instrumentenflug (IFR); es setzt die Prüfung zum BZF I oder BZF II voraus.

Ein Sprechfunkzeugnis für den Flugfunk

Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind:

  • Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen innerhalb der Lufträume G, E und F.
  • Luftfunkstellen während der Ausbildung,
  • Funkstellen in Kraftfahrzeugen, die ausschließlich für die Verbindung mit Luftfunkstellen in Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen betrieben werden,
  • Bodenfunkstellen, die ausschließlich für die Übermittlung von Flugbetriebsmeldungen eingesetzt werden,
  • Inhaber entsprechender gültiger Militärerlaubnisse.

Nähere Einzelheiten regelt die Verordnung über Flugfunkzeugnisse FlugfunkV vom 1. März 1994.

Navigationsfunkdienst

Neben dem Flugfunkdienst existiert in der Luftfahrt ein Navigationsfunkdienst. Dabei werden Signale von speziell eingerichteten Bodensendern für die Anzeige von Navigationsinstrumenten an Bord genutzt.

Die Signale der ungerichteten Funkfeuer (Non Directional Beacon, NDB) werden auf Frequenzen zwischen 200 und 526 kHz gesendet, also im Bereich der Lang- und Mittelwelle.

Die Drehfunkfeuer (Very High Frequency Omnidirectional Radio Range, VOR) sowie die Landekurssender (Localizer) des Instrumentenlandesystems (Instrument Landing System, ILS) senden im VHF-Bereich. Die Frequenzen dieser Sender liegen zwischen 108 und 117,975 MHz, mithin direkt benachbart zu den Sprechfunkfrequenzen.

Die gleichfalls zum Instrumentenlandesystem gehörenden Gleitwegsender arbeiten im UHF-Bereich von 328 bis 336 MHz.

Beispiele

Start

Pilot: „Gelnhausen Info, Delta-Echo-Foxtrott-Zulu-Mike, Cessna 172, VFR nach Reichelsheim, Rollhalt Piste 25 (sprich: Zwo-Fünf), abflugbereit.“

Gelnhausen-Info: „Delta-Echo-Foxtrott-Zulu-Mike, Wind aus 240 (sprich: Zwo-Vier-Null) mit 10 Knoten, wir haben eine Schulmaschine in der Platzrunde.“

Erklärung: Delta-Echo-Foxtrott-Zulu-Mike ist das Kennzeichen (D-EFZM), Cessna 172 ist der Flugzeugtyp, VFR meint einen Sichtflug, Rollhalt Piste 25, also unmittelbar vor dem Aufrollpunkt („Einfahrt“) der Bahn, abflugbereit heißt, dass das Rollen auf die Bahn und das Starten unmittelbar bevorsteht.

Auch kann das Kennzeichen vom Turm abgekürzt werden. Das abgekürzte Kennzeichen besteht dann in der Regel aus dem ersten und den beiden letzten Buchstaben des Kennzeichens. (hier Delta-Zulu Mike) Das ist aber nur zulässig, wenn eine Verwechslung ausgeschlossen ist. Ab da darf dann auch der Pilot das verkürzte Rufzeichen benutzen.

Landung

Der Einleitungsruf zur Landung sollte in der Regel fünf Minuten vor dem Eintreffen in der Platzrunde erfolgen.

Pilot: „Gelnhausen Info, Delta-Echo-Foxtrott-Zulu-Mike, Cessna 172, VFR aus Reichelsheim, 5 Minuten westlich des Platzes, 4000 Fuß, zur Landung.“

Gelnhausen-Info: „Delta-Zulu-Mike, Piste Zwo Fünf in Betrieb, melden Sie Gegenanflug Piste 25.“

Pilot: „Delta Zulu Mike, Piste Zwo Fünf, WILCO“ (wilco steht für will comply, werde Ihre Anweisung dementsprechend durchführen - hier: das Melden im Gegenanflug der Piste 25)

Literatur

  • J. Hinkelbein, S. Berger: Prüfungsvorbereitung für die Privatpilotenlizenz, Band 2: Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis. AeroMed-Verlag, Hördt 2007.

Siehe auch

Weblinks

Live (ohne Deutschland, siehe oben):

Sonstige:


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