Staudinger (Gesetzeskommentar)

Staudinger (Gesetzeskommentar)

Der Staudinger ist ein Großkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und einigen Nebengesetzen. Das Werk wird bei Sellier-de Gruyter verlegt und umfasst derzeit 83 Bände mit insgesamt über 58.000 Seiten. Initiiert wurde der Kommentar im Jahr 1898, also zwei Jahre vor Inkrafttreten des BGB, von Geheimrat Julius von Staudinger, dessen Namen der Kommentar noch heute trägt. Die erste Auflage in sechs Bänden wurde 1903 fertiggestellt.

Wegen der Ausführlichkeit und der Vielzahl an Informationen dauert es meist mehrere Jahre, bis eine Auflage fertiggestellt ist. So wurde die zwölfte Auflage (44 Bände, 37.000 Seiten) 1973 begonnen und erst 1999 abgeschlossen. Seit 1993 erscheinen keine kompletten Neuauflagen mehr, stattdessen werden einzelne Bände bei Bedarf überarbeitet.

Der Staudinger ist der älteste und neben dem Münchener Kommentar der ausführlichste Kommentar zum BGB, weswegen er einen hohen Ruf in der Fachwelt genießt.

Der Kommentar kann auch über juristische Datenbanken im Volltext genutzt werden. Nachdem er bisher sowohl über Juris als auch über Beck-Online genutzt werden konnte, steht der Staudinger mit Wirkung vom April 2011 nur noch über Beck-Online zur Verfügung.[1][2][3][4] Der remote access für Studierende soll damit entfallen.

Literatur

Weblinks

  • Sellier-de Gruyter: Der Staudinger – Überblick über den Stand des Werkes und dessen Geschichte.

Einzelnachweise

  1. Daniel Lenz: „Mit dieser Konzentration haben wir nicht gerechnet“. Simon Hohoff (Beck-Online) zum Wettbewerb der Online-Datenbanken. buchreport.de, 2. März 2011, abgerufen am 16. März 2011: „Hohoff: Wir haben inzwischen viele Kooperationen, alleine fast 40 Content-Partnerschaften, die unterschiedliche Informationen an uns liefern, darunter der Staudinger-Kommentar. – Buchreport: Über den Sie aktuell exklusiv verfügen. …“
  2. Staudinger ab 2011 exklusiv bei beck-online. boersenblatt.de, 9. November 2010, abgerufen am 17. Dezember 2010.
  3. Dr. Otto Schmidt übernimmt Sellier Verlagskontor. boersenblatt.de, 7. Dezember 2010, abgerufen am 17. Dezember 2010: „Die Kölner Verlagsgruppe Dr. Otto Schmidt hat das Unternehmen Dr. Arthur L. Sellier & Co. KG Wissenschaftliches Verlagskontor mit seinen Beteiligungen an der Sellier/de Gruyter oHG und der sellier. european law publishers GmbH erworben. Sellier/de Gruyter verlegen den Kommentar zum BGB „Staudinger“.“
  4. Dietrich Pannier: Sellier+Staudinger-online, quo vadis. 17. Dezember 2010, abgerufen am 17. Dezember 2010 (Bib-Jur Mailingliste): „...für die Abonnenten von juris und Lexisnexis (die den Staudinger verlieren), von beck-online (die die Exklusivität auch exklusiv bezahlen sollen) und Legios (die das eines Tages bekommen wollen) bleibt die Informationsversorgung ihrer Nutzer spannend.“

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