Gesetzeskommentar

Gesetzeskommentar

Bei einem Gesetzeskommentar (in der juristischen Fachsprache kurz: Kommentar) handelt es sich um die Erläuterung der Paragraphen bzw. Artikel eines oder mehrerer Gesetze zur Verwendung in Praxis oder Studium (Studienkommentar).

In einem Kommentar werden Rechtsnormen abstrakt und anhand von Beispielen erklärt und ihr Zusammenhang mit anderen Rechtsnormen erläutert. Insbesondere berücksichtigen Gesetzeskommentare einschlägige Entscheidungen der Gerichte und rechtswissenschaftliche Publikationen. Durch diese Kommentare wird für den Rechtsanwender klarer, ob bzw. wie eine bestimmte Gesetzesbestimmung auf einen bestimmten Anlassfall anzuwenden ist.

Die Erläuterungen in den Gesetzeskommentaren stammen teils von Wissenschaftlern (Professoren) und teils von Praktikern (Richtern, Notaren, Rechtsanwälten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes).

Je nach Umfang und Detaillierung wird zwischen Kurzkommentar, Handkommentar und mehrbändigem Großkommentar unterschieden. Auch Kurzkommentare zu verhältnismäßig kompakten Gesetzen können den Umfang von 2.000 Seiten sprengen (z. B. Körner, BtMG).

Einer der wichtigsten Kommentare zum deutschen Zivilrecht ist der Palandt, in dem das BGB und weitere Nebengesetze erläutert sind. Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen Kurzkommentar, der jährlich neu erscheint. Beispiele für Großkommentare, die nur im Abstand von mehreren Jahren neu erscheinen und mehrere Bände umfassen, sind der Münchener Kommentar (kurz MünchKomm bzw. MüKo) oder der Staudinger.

Es gibt Kommentare als gebundene Bücher sowie Loseblattwerke, bei denen je nach Werk ein oder mehrere Ergänzungslieferungen pro Jahr erscheinen. Seit einiger Zeit werden Gesetzeskommentare auch ausschließlich oder zusätzlich zur Printversion als Onlinefassung elektronisch veröffentlicht.

Praktische Relevanz

Gesetzeskommentare sind in der juristischen Praxis überaus wichtig.[1] Da es sich bei ihnen nicht um staatliche Erlasse im Sinne von Gesetzen handelt, ist ihre Befolgung nicht geboten. Teilweise ist sie sogar unmöglich, wenn beispielsweise im Kommentar mehrere sich widersprechende Meinungen nebeneinander dargestellt werden. Dennoch setzen sich Gerichte – wo keine Rechtsprechung zu einem Thema vorliegt und die Gesetze zu wenig bestimmt sind – in ihren Urteilen sehr häufig mit dem Inhalt von Gesetzeskommentaren auseinander.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Herrschende Meinung, Der Spiegel 8/1981 vom 16. Februar 1981.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Staudinger (Gesetzeskommentar) — Der Staudinger ist ein Großkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und einigen Nebengesetzen. Das Werk wird bei Sellier de Gruyter verlegt und umfasst derzeit 83 Bände mit insgesamt über 58.000 Seiten. Initiiert wurde der Kommentar im Jahr… …   Deutsch Wikipedia

  • Zöller (Gesetzeskommentar) — Der Zöller ist ein nach Richard Zöller (1905–1961) benannter Kommentar zur deutschen Zivilprozessordnung (ZPO). Das 2010 in der 28. Auflage erschienene Werk gilt als Klassiker der ZPO Kommentierungen.[1] Geschichte 1938 wurde Richard Zöller neben …   Deutsch Wikipedia

  • Juris — Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland Unternehmensform GmbH Gründung 1985 …   Deutsch Wikipedia

  • Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland — Unternehmensform GmbH Gründung 1985 …   Deutsch Wikipedia

  • Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A …   Deutsch Wikipedia

  • Demharter — Johann Demharter (* 10. April 1939in Augsburg) ist ein ehemaliger Richter am Bayerischen Obersten Landesgerichtund Herausgeber eines Standardwerkes im Grundbuchrecht. Aufgewachsen in Augsburg, studierte Demharter Jura in München. Nach der… …   Deutsch Wikipedia

  • Erich Schwinge — (* 15. Januar 1903 in Jena; † 30. April 1994 in Marburg) war ein deutscher Jurist. Er wurde 1931 Professor für Rechtswissenschaften und verfasste den in der Zeit des Nationalsozialismus maßgebenden Gesetzeskommentar zum NS Militärrecht, nach dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Fehlinterpretieren — Interpretation (von lat.: interpretatio = „Auslegung“, „Übersetzung“, „Erklärung“) bedeutet im allgemeinen Sinne das Verstehen oder die Deutung der zugrundegelegten Aussage. Inhaltsverzeichnis 1 Beispiele interpretativer Ansätze 2 Interpretation… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundgesetz-Kommentar — Ein Grundgesetz Kommentar ist ein Gesetzeskommentar, der das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand hat. Die einzelnen Artikel des Grundgesetzes werden interpretiert, und es werden wissenschaftliche Arbeiten sowie… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundgesetzkommentar — Ein Grundgesetz Kommentar ist ein Gesetzeskommentar, der das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand hat. Die einzelnen Artikel des Grundgesetzes werden interpretiert, und es werden wissenschaftliche Arbeiten sowie… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”