- Steirischer Junker
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Steirischer Junker® ist eine geschützte Weinmarke und eine Vermarktungsform trockener Jungweine aus Anbaugebieten des österreichischen Bundeslandes Steiermark.
Das Wort Junker , ehemals Bezeichnung für Söhne des Adels, soll die Jugendlichkeit und Qualität des Produktes andeuten. Diese Markenweine werden traditionell am Mittwoch vor Martini präsentiert und gehen erst danach in den Handel – die Vermarktungstrategie folgt dabei internationalen Vorbildern, etwa Beaujolais nouveau.
Der Großteil der Junkerproduktion besteht aus Weißweinen, die zwar auch sortenrein, aber meist als Cuvée aus bis zu fünf Sorten gekeltert werden. Zu den meistverwendeten Sorten zählen Müller-Thurgau, Sämling 88 und Traminer. Nur ein sehr geringer Prozentsatz der Junker-Weine wird als Rot- oder Roséwein hergestellt.
Voraussetzungen für einen Junker:
- Qualitätswein
- Restzuckergehalt von höchstens vier Gramm pro Liter (sehr trocken)
- Alkoholgehalt maximal 12% vol.
- Weder biologischer Säureabbau, noch Barrique- oder Botrytistöne
Lizenzgeber ist die Marktgemeinschaft Steirischer Wein, der rund 300 Winzer angehören. Für die Aufmachung der Flaschen sind sowohl auf dem Etikett als auch auf der Kapsel das ® und der „Junkerhut“ (Steirerhut mit Gamsbart) vorgeschrieben. Die typische „Steirische Flasche“, die das Wappentier der Steiermark, einen Panther, eingeprägt hat, wird verwendet, ist jedoch nicht auf das lizenzierte Produkt beschränkt.
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