- Stellung (Militär)
-
Die Stellung im Militärwesen hat mehrere Bedeutungen:
Inhaltsverzeichnis
Taktischer Begriff
Eine Stellung ist ein stationärer Kampfverband aus einem Versteck heraus. Die Kenntnis der Anzahl und deren Lage ist wichtig für die Taktik des Angriffes bzw. der Verteidigung. Chrarakteristisch für den Ersten Weltkrieg war das Gefecht aus Stellungen, daher wird von Stellungskrieg gesprochen.
Gefechtskampf
Ein Kampfstand bzw. Stellung ist eine bauliche Einrichtung (auch Nest). Sie kann im Erdreich eingelassen oder befestigt sein (Bunker). Sinn und Zweck ist die Deckung vor Feindfeuer, aus der heraus am Gefecht teilgenommen werden kann.
Stellungen können für einen oder mehrere Soldaten oder für Waffen (z.B. Feuerstellung für die Artillerie) ausgelegt sein. Bei Stellungen für Panzer ist es üblich, mit einem Räumschild eines Pionierpanzers eine kleine Senke und mit der ausgehobenen Erde einen kleinen Wall zu errichten, so dass nur der Turm mit der Kanone über die Stellung herausragt und die Wanne geschützt ist.
Für das Ausheben von Einzelstellungen führen die Soldaten einen Klappspaten mit. Die Bauweise von Einzelstellungen ist überall gleich: Die Liegefläche ist nach vorn leicht ansteigend. Ein halbkreisförmiger Wall dient dem Auflegen des Gewehrs vorne. Stellungen können nach außen hin auch mit Pflanzen, Pflanzenteilen, Netzen oder Steinen getarnt sein.
Bunkerstellungen sind massive Stellungen aus Stahlbeton mit Schießscharten. Großstellungen sind gangartig, befestigt und mannshoch.
Ein MG-Nest bezeichnet eine Stellung, in der ein Maschinengewehr aufgestellt und von Soldaten bedient wird. Um die Soldaten vor Feindfeuer und Aufklärung zu schützen, sind solche Posten geschützt, in städtischem Gebiet meist durch Sandsäcke, in natürlichem Gelände durch kleine Erdwälle, Baumstämme[1] oder ähnliches.
Der Befehl zum Einnehmen (Beziehen) der Stellungen lautet Stellung!
Musterung
In Österreich und der Schweiz versteht man unter der Stellung bzw. Gestellung (Gestellungsbefehl) auch die körperliche und geistige Untersuchung für die Tauglichkeit zum Wehrdienst, die jeder männliche Staatsbürger mit etwa 18 Jahren zu absolvieren hat.
Einzelnachweise
- ↑ Brett A. Stoneberger, Combat Leader's Field Guide, 13. Auflage, Stackpole Books 2005, ISBN 0811731952, S. 252
Wikimedia Foundation.