- Steuerpacht
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Die Steuerpacht ist ein Verfahren zur Steuererhebung, bei dem ein Staat Steuern und Abgaben nicht selbst einzieht, sondern über Privatleute (Steuerpächter), an die die Steuereinnahmen gegen Vorkasse oder laufende Zahlungen verpachtet werden. Die Zahlungen der Steuerpächter können vom Staat festgesetzt sein oder das Recht zur Steuererhebung kann im Vorhinein ersteigert werden.
Von besonderem historischen Interesse ist die Steuerpacht („Abonnement fiscal“) im absolutistischen Frankreich sowie bei den altrömischen publicani. Zu Vor- und Nachteilen der Steuerpacht siehe publicani.
Auch im Osmanischen Reich war die Steuerpacht („malikâne“ / „iltizam“) bis zum Beginn des 18. Jahrhundert üblich (Abschaffung während der Tanzimat-Ära). Als willkürlich empfundene Gewalttaten der Steuerpächter („mültezim“, Ez.) bewirkten eine allgemeine Unzufriedenheit im Volk.
Literatur
- Carl Heinrich Becker: Steuerpacht und Lehnwesen. In: Der Islam, Vol. V (1914), 81-92
- Martin Hackenberg: Die Verpachtung von Zöllen und Steuern. Ein Rechtsgeschäft territorialer Finanzverwaltung im Alten Reich, dargestellt am Beispiel des Kurfürstentums Köln. (= Studien zu Policey und Policeywissenschaft). Klostermann, Frankfurt am Main 2001. ISBN 3465031776
- Fritz Herrenbrück: Steuerpacht und Moral. Zur Beurteilung des telônes in der Umwelt des Neuen Testaments. Löffingen - Freiburg ANRW (=Aufstieg und Niedergang der römischen Welt) II.26.3, 2221-2297 (zugehöriges Quellenverzeichnis)
Weblinks
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