- Stiefahnen
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Stiefahnen (die Mehrzahl von Stiefahn) sind Ehepartner von Vorfahren, aber ohne Blutsverwandtschaft zum Probanden.
Die Stiefmutter ist folglich die Ehefrau des Vaters, aber nicht die eigene Mutter; der Stiefvater nicht der eigene Vater des Probanden, d. h. der Proband ist das Stiefkind des Stiefvaters.
In Genealogien sollen Stiefahnen und Halbgeschwister mit aufgeführt werden, da sie für die Erziehung der Kinder und ihren späteren Heiratskreis oft große Bedeutung haben, aber ohne Kekulé-Zahlen. Die Auflistung von Stiefahnen erschwert die Verwechslung von Personen und erleichtert den Anschluss von Halbgeschwistern bei Ahnengemeinschaft durch einen Elternteil.
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