- Stiegenhaus
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Als Treppenhaus (Österreich: Stiegenhaus) bezeichnet man einen Gebäudeteil oder den Raum in einem Gebäude, in dem sich eine Treppe befindet, die mehrere Geschosse vertikal miteinander verbindet.
Das Treppenhaus dient der vertikalen Erschließung aller angeschlossenen Ebenen eines mehrgeschossigen Gebäudes und ist dessen funktionaler Bestandteil. Im oder am Treppenhaus sind oft auch die Zugänge zu den Aufzugsanlagen untergebracht.
Inhaltsverzeichnis
Begriffe
Die Decke eines Treppenhauses, die oberste horizontale Decke, nicht aber die Untersicht von Podesten, wird auch Treppenspiegel genannt. Dies ist eine Anlehnung an den Begriff Deckenspiegel.
Außenliegende Treppenhäuser
Außenliegende oder externe Treppenhäuser liegen außerhalb der Kubatur eines Gebäudes und sind in der Regel über Brücken oder Stege mit dem Hauptgebäude verbunden.
In der Architekturgeschichte gab es die Bauform des Treppenturmes mit runden und polygonalen Grundriss, der in der Regel eine Wendeltreppe enthielt.
Heutzutage sind externe Treppenhäuser eher funktional gehalten und enthalten meist wesentlich sicherer begehbare zweiläufige Treppen.
Innenliegende Treppenhäuser
Innenliegende oder interne Treppenhäuser liegen innerhalb der Gebäudekubatur. In der Architekturgeschichte wurden die Haupt-Treppenhäuser oft prachtvoll ausgeschmückt und dienten vor allem Repräsentationszwecken.
Fluchttreppenhaus
Das Treppenhaus dient auch als Flucht- und Rettungsweg für Menschen, die sich in den oberen Geschossen eines Gebäudes aufhalten. Aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes werden von den zuständigen Genehmigungsbehörden an Treppenräume besondere Forderungen gestellt. Diese unterscheiden sich aufgrund regionaler Bauvorschriften sowie der Gebäudehöhe und der Art der Nutzung.
Insbesondere darf der Treppenraum keine weiteren Funktionen aufnehmen, keine Brandlasten enthalten und muss zu anderen Nutzungseinheiten durch entsprechende Türen abgeschlossen sein. Das einfache Treppenhaus muss an der Außenwand des Gebäudes liegen und auf den Treppenpodesten zu öffnende Fenster haben.
Eine besondere Form stellt das Sicherheitstreppenhaus dar, an das besonders hohe Anforderungen gestellt werden, z. B. weil kein weiterer Fluchtweg vorhanden ist.
Die Benutzung eines evtl. vorhandenen Aufzuges ist im Brandfall in der Regel nicht zulässig.
Da sich in einem Treppenhaus durch die Kaminwirkung im Brandfall der ganze Rauch an diesem obersten Punkt sammelt, müssen dort durch Fenster in der Außenwand oder Rauchschutzklappen in der Decke Möglichkeiten geschaffen werden, den Rauch nach draußen zu führen.
Konstruktion
Schachttreppen sind zweiläufige U-Treppen mit Halbpodest und Hauptpodest, bei denen anstelle eines Treppenauges eine Treppenhauswand zu finden ist. Die Treppenläufe können beidseitig in der Wand aufgelagert sein. Dies ist die einfachste Konstruktionsform. Aus Gründen des Trittschallschutzes werden heute jedoch andere Konstruktionsarten bevorzugt.
Die Treppenläufe können beidseitig von den Treppenhauswänden durch eine Fuge getrennt und nur auf den Podesten aufgelagert sein.
Sie können auch einschließlich der Podeste in die Wand zwischen den Treppenläufen eingespannt sein und komplett durch eine Fuge von den Umfassungswänden getrennt sein.
Beleuchtung
Eine Treppenhausbeleuchtung ist aus Sicherheitsgründen in jedem Falle vorzusehen. Auch bei Treppen im Freien sollte eine Treppenbeleuchtung unbedingt vorhanden sein. Um ein Ein- und Ausschalten jeweils am Anfang und am Ende der Treppe zu ermöglichen, sind entsprechende elektrische Schaltungen zu verwenden. Es kann auch sinnvoll sein, die Beleuchtung mit einer Zeitschaltung zu versehen, so dass die Beleuchtung nur für einen ausreichend langen Zeitraum eingeschaltet bleibt. Auch der Einbau eines Bewegungsschalters kann sinnvoll sein. Auf dem Markt sind auch Handläufe mit integrierter Beleuchtung (Licht im Handlauf), der das Licht direkt auf die Trittstufen lenkt und damit für zusätzliche Sicherheit sorgt.
Juristische Aspekte
Im Wohnungseigentumsrecht gilt das Treppenhaus als Gemeinschaftseigentum, weil es für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes erforderlich ist, sofern es sich nicht innerhalb einer Wohnung befindet, sondern zur Erschließung der Wohnung notwendig ist. Somit wird die Erschließungstreppe von allen Wohnungseigentümern gemeinsam verwaltet und in Stand gehalten.
Siehe auch
Weblinks
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