- Stifterbildnis
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Als Stifterbild oder Stifterfigur bezeichnet man die figürliche Darstellung eines Stifters oder Auftraggebers an einem Werk der bildenden Kunst, das einen oder mehrere Stifter zeigt, ihre Urheberschaft dokumentiert und die Betrachter zum Gebet für sein bzw. ihr Seelenheil auffordert.
Objekt der Stiftung kann ein Kodex, ein Bauwerk, ein Glasfenster, eine Skulptur oder ein Altarbild sein, dessen Anfertigung der Stifter finanziert hat. Der Auftraggeber eines Manuskriptes wird oft bei der Übergabe des gestifteten Werkes an eine Kirche, vertreten durch eine Personifikation des Heiligen, gezeigt, in diesem Fall übernimmt ein Dedikationsbild die Funktion des Stifterbildnisses. Stifter von Bauwerken werden meist mit einem Architekturmodell gezeigt, dass der Stifter als Attribut trägt.
Bei Altarbildern ist der Stifter, häufig zusammen mit Angehörigen, anfangs deutlich verkleinert und am Rand der Szene dargestellt (vgl. Bedeutungsperspektive). Später sind Stifterfiguren auch durch individuelle Schutzheilige in die Szenerie eingebunden, sie werden zunehmend realistisch porträtiert.
Davon abgesehen hat ein Stifterbild auch die Funktion, einen Rechtsakt zu dokumentieren. Entweder setzte es Recht oder erinnerte an einen Rechtsakt. Eine religiöse Stiftung diente dem Ziel, eine Versicherung auf das Jenseits abzuschließen. Die Frömmigkeit ist hier gleichsam 'arithmetisch' geworden. Man addierte die guten Werke - u. a. mit dieser Stiftung -, um beim Jüngsten Gericht nicht als zu leicht befunden zu werden.
Literatur
- Klaus Gereon Beuckers: Das Ottonische Stifterbild - Bildtypen, Handlungsmotive und Stifterstatus in ottonischen und frühsalischen Stifterdarstellungen. In: Klaus Gereon Beuckers, Johannes Cramer, Michael Imhof (Hrsg.): Die Ottonen. Kunst – Architektur – Geschichte. 2002, ISBN 3-93-252691-0, S. 63-102
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