- Stille Wahl
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Werden bei einer Wahl nicht mehr Kandidaten aufgestellt als Sitze zu vergeben sind, kommt es je nach Wahlrecht zu einer Stillen Wahl. Das bedeutet, dass die Kandidaten automatisch als gewählt gelten.
Die Möglichkeit einer Stillen Wahl besteht in der Schweiz in vielen Gemeinden und Kantonen, aber auch bei der Wahl in den Nationalrat. Auch auf Island besteht die Möglichkeit der stillen Wahl für das Amt des Staatspräsidenten.
Die Zusammensetzung des Liechtensteiner Landtags wurde am 4. April 1939 ebenfalls in einer Stillen Wahl ermittelt.
Weblinks
- Artikel 45 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte der Schweiz
Kategorien:- Wahlverfahren
- Öffentliches Recht (Schweiz)
- Wahl in der Schweiz
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