Stoffpreisgleitklausel

Stoffpreisgleitklausel

Die Stoffpreisgleitklausel ist eine optionale vertragliche Vereinbarung für eine Preisanpassung aufgrund sich ändernder Materialkosten.

In einer Stoffpreisgleitklausel wird grundsätzlich vereinbart, dass die vereinbarte Vergütung für ein Werk bei Änderungen der Materialkosten entsprechend der Kostenerhöhung oder -minderung bei den erforderlichen Materialien angepasst wird. Dafür muss bei Vertragsschluss die jeweilige Kostengrundlage für die entsprechenden Materialien bezeichnet werden. Mit solch einer Klausel kann auf stark schwankende Material- und Rohstoffpreise (z. B. Stahlpreise) auf dem Handelsmarkt reagiert werden.

Derartige Vereinbarungen werden insbesondere in baurechtlichen Verträgen angewandt. Üblicher Weise werden für bestimmte Werke als Vergütung so genannte Einheitspreise oder Pauschalpreise vereinbart. In beiden Fällen können insbesondere erhebliche Änderungen bei den Materialkosten zu Lasten, aber auch zu Gunsten des Auftragnehmers gehen. Der Auftragnehmer trägt insofern das Kostenrisiko. Dieses Kostenrisiko kann der Auftragnehmer durch eine Stoffpreisgleitklausel auf den Auftraggeber (bzw. Unternehmer) abwälzen.

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