- Strafprozess (Schweiz)
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Vorverfahren
Das Vorverfahren in der Schweiz ist ähnlich aufgebaut wie dasjenige in Deutschland. Jeder Kanton besitzt allerdings noch immer seine eigene Strafprozessordnung. Das führt dazu, dass in der Schweiz zur Zeit 29 Strafprozessordnungen gelten (26 kantonale, 1 Militär-StPO, 1 Bundes-StPO sowie 1 StPO über das Verwaltungsstrafrecht). Diese beruhen teilweise auf verschiedenen Systemen. Im Gegensatz zu Deutschland haben viele Kantone noch einen Untersuchungsrichter, der die Ermittlungen leitet. Sind die Ermittlungen abgeschlossen, überweist der Untersuchungsrichter die Akten an den Staatsanwalt, der entscheidet, ob Anklage erhoben wird. Dasselbe System wie in Deutschland wird nur in den Kantonen Tessin und Basel-Stadt praktiziert.
Hauptverfahren
Auch das Hauptverfahren ist ähnlich wie in Deutschland ausgestaltet. Allerdings wird es weniger nach dem Unmittelbarkeitsprinzip geführt. Das heisst, dass das Urteil mehr auf Grund der Akten als auf den Erkenntnissen der Beweisaufnahme vor Gericht gefällt wird (Mittelbarkeit). Ein weiterer Unterschied zum deutschen System besteht darin, dass dem Schweizer Strafprozess ein Kreuzverhör durch Verteidigung und Staatsanwaltschaft grundsätzlich fremd ist. Die Fragen werden meistens nur durch den (vorsitzenden) Richter gestellt, allenfalls folgen Ergänzungsfragen am Schluss der Einvernahme.
Revision
Seit Mitte der 90er Jahre sind Bestrebungen um eine Vereinheitlichung des Strafprozessrechts in Gang. Nach einem Vorentwurf zu einer Schweizerischen Strafprozessordnung im Jahr 2001 erschien am 21. Dezember 2005 der Entwurf mit der Botschaft des Bundesrates. Dieser Entwurf umfasst über 400 Artikel und folgt dem Staatsanwaltschaftsmodell, also dem Modell des Tessins und von Basel-Stadt. Dadurch wird eine Effizienzsteigerung erhofft. Das neue Strafprozessrecht soll etwa im Jahr 2010 in Kraft treten.
Der Militärstrafprozess wird von dieser Revision nur am Rande betroffen werden. Insbesondere werden die Untersuchungsrichter der Militärjustiz beibehalten werden.
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