- Streichfett
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Streichfette werden in der Ernährung verwendete Fette genannt, die bei Zimmertemperatur schon fest, aber noch streichfähig sind. Beispiele sind Butter oder Margarine. Chemisch handelt es sich bei Streichfetten um feste, plastische Emulsionen, mit Fett als wesentlichem Bestandteil. Alle Streichfette müssen für den menschlichen Verzehr geeignet sein.
Nach Definition der Europäischen Kommission sind Streichfette „Erzeugnisse mit einem Fettgehalt von mindestens 10 % und höchstens 90 % Massenanteil, die bei einer Temperatur von 20 °C fest bleiben.“ Dagegen werden gemäß dieser Verordnung „die Bezeichnungen ‚Butter‘ und ‚Margarine‘ nur für Erzeugnisse mit einem Fettgehalt von mindestens 80 %“ verwendet. Hierdurch soll der Verbraucher vor möglichen Verwechslungen zwischen Butter, Margarine und sonstigen Streichfetten abweichendenden Fettgehalts (z. B. Minarine) geschützt werden.
Gemäß EG- bzw. EWG-Verordnung VO (EG) 2991/94 werden Streichfette in folgende drei Gruppen eingeteilt:
- Milchfette
Diese werden ausschließlich aus Milch oder bestimmten Milchprodukten hergestellt. Die Erzeugnisse tragen die Verkehrsbezeichnungen Butter, Dreiviertelfettbutter, Halbfettbutter und Milchstreichfett.
- Fette
Diese werden aus festen oder flüssigen pflanzlichen oder tierischen Fetten gewonnen. Sie enthalten höchstens 3 % Milchfett. Die Erzeugnisse tragen die Verkehrsbezeichnungen Margarine, Dreiviertelfettmargarine, Halbfettmargarine, Streichfett. Als pflanzlich bezeichnete Fette dürfen höchstens 2 % Fett tierischen Ursprungs enthalten.
- Mischfette
Diese werden aus festen oder flüssigen pflanzlichen oder tierischen Erzeugnissen, also Mischungen von diesen, hergestellt. Der Milchfettanteil darf bei Mischfetten zwischen 10 % und 80 % des Gesamtfettgehalts betragen. Die Erzeugnisse tragen die Verkehrsbezeichnungen Mischfett, Dreiviertelmischfett, Halbmischfett, Mischstreichfett.
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Kategorie:- Öl und Fett
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