- Verkehrsbezeichnung
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Die Verkehrsbezeichnung eines Lebensmittels ist laut § 4 Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) die in Rechtsvorschriften festgelegte Bezeichnung.
Es kann sich handeln um
- die gesetzlich festgelegte Bezeichnung oder
- die nach allgemeiner Verkehrsauffassung übliche Bezeichnung (die teilweise im Deutschen Lebensmittelbuch beschrieben werden) oder
- eine Beschreibung des Lebensmittels und erforderlichenfalls seiner Verwendung, die es dem Verbraucher ermöglicht, die Art des Lebensmittels zu erkennen und es von verwechselbaren Erzeugnissen zu unterscheiden.
Siehe auch
Weblinks
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- Lebensmittelkennzeichnung
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