- Strukturkrisenkartell
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Strukturkrisenkartelle sind Kartelle, die von Unternehmen in Phasen eines schwierigen wirtschaftlichen Umfelds innerhalb einer Branche gebildet werden.
Nach dem deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) konnte das Bundeskartellamt ein derartiges Kartell genehmigen, damit Unternehmen sich an nachhaltige Veränderungen der Nachfrage anpassen konnten. Die Kartellmitglieder mussten eine planmäßige Anpassung der Kapazität an den Bedarf herbeiführen. Die Wettbewerbsbedingungen in den betroffenen Wirtschaftszweigen müssen bei den Vereinbarungen berücksichtigt werden.
In Deutschland waren beispielsweise die Stahlindustrie und Werften von dieser Regelung betroffen.
Die ehemals in § 6 GWB vorgesehene Regelung ist mit der 7. Novelle des GWB im Jahr 2005 entfallen.
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- Wettbewerbstheorie
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