- Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
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Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, kurz Innenministerkonferenz (IMK) ist eine regelmäßige Konferenz der deutschen Innenminister und Innensenatoren der Länder. Daran nimmt auch der deutsche Bundesinnenminister teil.
In der Innenministerkonferenz arbeiten die Minister der Länder seit 1954 länderübergreifend zusammen. Diese Zusammenarbeit ist freiwillig. Die Geschäftsstelle der Innenministerkonferenz ist dem Bundesrat angegliedert, doch ist die IMK weder ein Organ noch ein Organteil des Bundes. Sie weist insgesamt keine hinreichend verfestigten Strukturen auf, um Anspruchsgegner etwa eines Informationszugangsanspruchs zu sein.
Normalerweise tagt die IMK zweimal im Jahr. Wird es aufgrund aktueller politischer Entwicklungen oder Gefahrenlagen für die Innere Sicherheit erforderlich, können kurzfristige Sondersitzungen einberufen werden. Beschlüsse können auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden.
Unmittelbar vor den Sitzungen der Innenministerkonferenz tagen die Staatssekretäre und Staatsräte zur Vorbereitung der Sitzungen der Minister und Senatoren.
Unterstützt wird die Arbeit der Innenministerkonferenz durch sechs Facharbeitskreise. Den Arbeitskreisen gehören die jeweiligen Abteilungsleiter der Innenressorts der Länder und des Bundes an. Im "Arbeitskreis II" (AK II) sind außerdem die Präsidenten des Bundeskriminalamtes und der Deutschen Hochschule der Polizei Mitglieder. Im "Arbeitskreis IV" (AK IV) nimmt der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz an den Sitzungen teil. Für die Beschlussfassung der IMK gilt das Prinzip der Einstimmigkeit, es besteht dabei auch die Möglichkeit, sich zu enthalten.
Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz sind öffentlich, falls nicht ein Bundesland oder der Bund der Veröffentlichung widerspricht.
Inhaltsverzeichnis
Liste der Arbeitskreise
- AK I - Staatsrecht und Verwaltung (u. a. Verfassungsrecht, Ausländerrecht, Datenschutz, Verwaltungsrecht)
- AK II - Innere Sicherheit (u. a. Gefahrenabwehr, Bekämpfung des Terrorismus, Angelegenheit der Polizei)
- AK III - Kommunale Angelegenheiten
- AK IV - Verfassungsschutz
- AK V - Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
- AK VI - Verwaltungsorganisation, Aus- u. Fortbildung, sowie öffentliches Dienstrecht
Auszeichnungen
Im Jahr 2006 wurde der Bundesinnenministerkonferenz der Negativpreis Big Brother Award für die Einrichtung einer zentralen Antiterrordatei verliehen.[1]
Siehe auch
Weblinks
Quellen
- ↑ Big Brother Awards Preisträger 2006
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